Continentale PKV Premium
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Continentale PKV Premium

Wenn Sie als Selbstständiger oder Angestellter ab einem gewissen Einkommen auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung sind, die mehr bietet als der Standard, dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Der Premium-Tarif zeichnet sich durch exzellente Leistungen aus, die auch höchsten Ansprüchen gerecht werden.

Gern beraten wir Sie persönlich zu den Leistungen und berechnen Ihren persönlichen Monatsbeitrag.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

5 von 5 Sterne bei 108 Bewertungen auf Google.

Starke Leistungen zum kleinen Preis

Persönlicher kompetenter Ansprechpartner

Flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestaltbar

Die Continentale PKV Premium hält ein Leben lang

Mit dem Tarif Continentale PKV Premium genießen Sie die Sicherheit, dass Ihre Leistungen lebenslang garantiert sind. Egal, wie sich Ihre gesundheitliche Situation oder die allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen entwickeln, dieser Tarif stellt sicher, dass Sie weiterhin von umfassendem Versicherungsschutz profitieren – ohne unangenehme Überraschungen oder Einschränkungen im späteren Verlauf Ihres Lebens.

Außerdem bietet Ihnen der Tarif mehr Leistungen zu einem oft günstigeren Preis als die gesetzliche Krankenversicherung und bei einer Leistungspalette, die mehr Zusatzoptionen als die GKV umfasst. Außerdem erhalten Sie Zugang zu den neuesten medizinischen Entwicklungen, da der Hilfsmittelkatalog offen ist und auch innovative Behandlungsmethoden umfasst. Das bedeutet, dass Sie moderne Therapien in Anspruch nehmen können, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die oft nur langjährig bewährte Verfahren abdeckt.

Genießen Sie die Freiheit, Ihren Arzt und das Krankenhaus selbst zu wählen. Sie sind nicht an bestimmte Leistungserbringer gebunden, sondern können sich für die besten Spezialisten und Einrichtungen entscheiden.

Mit der Continentale PKV Premium können Sie Ihre Versicherung individuell anpassen und genau die Leistungen wählen, die zu Ihren Bedürfnissen passen. Diese Flexibilität sorgt dafür, dass Sie stets optimal zum besten Preis abgesichert sind.

Sie zahlen pro Besuch, Behandlung, Impfstoff, Heil- oder Hilfsmittel nur 20 Euro. Pro Jahr sind das maximal bis zu 500 Euro an Selbstbeteiligung. Darüber hinaus tragen wir alle Kosten.

Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie garantiert bis zu 2 Monatsbeiträge zurück. Je nach Entscheidung der alljährlichen Mitgliederversammlung können das sogar bis zu 6 Beiträge sein.

Dank reduzierter Beiträge können auch junge Menschen schon früh von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren, ohne ihr Budget zu belasten.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Highlights der Continentale PKV Premium

  • Kostenübernahme privatärztlicher Behandlung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Bis zu 500 Euro für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme

  • Bis zu 400 Euro Kostenerstattung alle 2 Jahre für eine Sehhilfe, darüber hinaus bis zu 2.500 Euro pro Auge für Laser-OP zur Korrektur von Fehlsichtigkeit

  • Rooming-In für Eltern, um ihre Kinder beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu begleiten

  • Haushaltshilfe nach OP für bis zu 80 Euro Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, sofern ärztlich verordnet
  • Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt) für maximal 4 Wochen pro Versicherungsfall im Kalenderjahr und Behandlungspflege
  • Bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für bis zu 8 Wochen für eine stationäre Kurzzeitpflege (sofern kein Pflegegrad vorliegt)
  • 6 Monate Beitragsbefreiung bei Bezug von Kindergeld
  • Erstattung von Kosten für Soziotherapie

Weitere Vorteile der Continentale private Krankenversicherung Comfort

Wechseloption P

Wenn Sie sich für den Tarif Premium mit bestimmten Leistungen entschieden haben, ist der Wechsel in einen anderen Tarif mit Wartezeiten oder einer Gesundheitsprüfung verbunden. Doch manchmal lohnt es sich in einen geringeren Tarif zu wechseln. Mit der Option P halten Sie sich die Türe auf jederzeit wechseln zu können und sofort von einem gesteigerten Versicherungsschutz zu profitieren.

Stationäre Ergänzung SP1/SP2

Ein Krankenhausaufenthalt lässt sich manchmal nicht vermeiden. Umso angenehmer ist es, wenn Sie in einer ruhigen Umgebung genesen können, ohne sich ein Zimmer mit vielen anderen Patienten teilen zu müssen. Der Ergänzungstarif SP1 ermöglicht Ihnen die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer, während der Tarif SP2 Ihnen ein Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung stellt.

Beitragsentlastung BB

Der Gedanke an höhere Beiträge im Alter hält viele davon ab, einer privaten Krankenversicherung beizutreten, da die Beiträge konstant bleiben, während die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ruhestand oft sinken. Mit dem Tarif BB bieten wir Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig vorzusorgen, um im Alter von reduzierten Beiträgen zu profitieren und so finanziell entlastet zu werden.

Krankentagegeld V

Für Selbstständige ist das Krankentagegeld unerlässlich, da im Falle von Krankheit oder Unfall keine automatische Einkommensquelle zur Verfügung steht. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie sich gegen Verdienstausfälle ab. Sie legen selbst fest, ab welchem Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit und in welcher Höhe Sie finanzielle Unterstützung erhalten möchten.

Kurkostensicherung KS

Alle Leistungen, die Sie beim Abschluss der PKV Comfort auswählen, stehen Ihnen garantiert ein Leben lang zur Verfügung. Sie können jederzeit Leistungen abwählen oder neue dazu wählen. Bei der GKV haben Sie keine solche Auswahl zur Möglichkeit. Des Weiteren können diese jederzeit eingeschränkt werden, so dass eine für Sie notwendige Leistung plötzlich nicht mehr unterstützt wird.

Pflegeschutz mit PflegeGarant

Falls Sie einmal auf Pflegeleistungen angewiesen sind, bietet die Option PflegeGarant zusätzlichen Schutz. Ambulante Pflege kann hohe Kosten verursachen, und die gesetzlichen Leistungen decken oft nicht den gesamten Bedarf. Lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, welcher Pflegeschutz für Sie sinnvoll ist, damit Sie im Pflegefall bestens abgesichert sind.

Mehr Schutz in der Continentale PKV Comfort mit folgenden Leistungen

Wenn Sie sich für den Tarif Comfort mit bestimmten Leistungen entschieden haben, ist der Wechsel in einen besseren Tarif mit Wartezeiten oder einer Gesundheitsprüfung verbunden. Doch manchmal lohnt es sich in einen höheren Tarif zu wechseln. Mit der Option P halten Sie sich die Türe auf jederzeit den Tarif wechseln zu können und sofort von einem gesteigerten Versicherungsschutz zu profitieren.

Manchmal ist die stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus unausweichlich. Da ist es dann aber angenehm, wenn Sie sich kein Zimmer mit vielen anderen Menschen teilen müssen und in Ruhe genesen können. Der stationäre Ergänzungstarif SP1 bietet Ihnen einen Aufenthalt in einem Ein-Bett-Zimmer, während SP2 ein Zwei-Bett-Zimmer für Sie bereit hält.

Viele Menschen scheuen den Beitritt in eine private Krankenversicherung aufgrund der höheren Kosten im Alter, da der Beitrag weiterhin pauschal bleibt, während die Kosten für eine GKV aufgrund des geringeren Einkommens wie z.B. deutlich sinken. Um auch bei der PKV von einem niedrigeren Beitrag zu profitieren, haben wir den Tarif BB ins Leben gerufen, mit dem Sie für einen ermäßigten Beitrag im Alter vorsorgen können.

Das Krankentagegeld ist für Selbstständige ein Muss. Denn wenn diese nicht mehr arbeiten können – sei es durch Krankheit oder Unfall – gibt es oft keinen, der für sie einspringt und die fehlenden Einnahmen kompensiert. Mit dem Krankentagegeld sorgen Sie für solche Zeiten vor. Sie bestimmen ab welchem Tag Ihres Ausfalls, Sie welche Geldsumme erhalten möchten.

Sie möchten auf die heilenden Maßnahmen eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthaltes nicht verzichten? Dann ist der Tarif KS genau das Richtige für Sie. Damit werden alle Kosten für Kuren auch in der privaten Krankenversorgung abgedeckt.

Sollten Sie sich einmal in der Situation befinden Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen, lohnt es sich über die Option PflegeGarant zu verfügen. Ambulante Pflegeversorgung kann teuer sein und auch die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen oft nicht aus, um Sie optimal zu versorgen. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, über welchen Pflegeschutz Sie verfügen sollten, um im Fall der Fälle bestens ausgerüstet zu sein.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Continentale PKV Premium für Familien – Vorteile auf einen Blick

Continentale PKV Premium Familie

Wenn Sie sich in der Nachwuchs-Planung befinden, kann der Tarif Premium besonders vorteilhaft für Sie sein. Schwangere Frauen sind im letzten Monat häufig überfordert von der Haushaltsführung. Da kommt eine Haushaltshilfe gerade recht. Sollte ihr Arzt auch überzeugt davon sein, dass Sie in dieser Phase Unterstützung benötigen kann er Ihnen eine Haushaltshilfe verschreiben, die Ihnen bis zu 28 Tage für maximal 80 pro Tag (bei einem Stundenlohn von bis zu 20 Euro) zur Verfügung steht.

Und auch nach der Geburt erwartet Sie eine Überraschung. Der Premium-Tarif schenkt Ihnen sechs Monate Beitragsfreiheit, wenn Sie Elterngeld beziehen. Ihren Nachwuchs können Sie natürlich ebenso zu besonders günstigen Konditionen mitversichern – und das ganz ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit.

Continentale PKV Premium Kinder

Sollte ihr Kind dann irgendwann einmal selber stationäre Hilfe benötigen, können Sie Dank Rooming-In-Service Geborgenheit auch im Krankenzimmer vermitteln und zur Seite stehen.

Die Kostenübernahme sozialmedizinischer Nachsorge für Kinder und Jugendliche unterstützt Familien mit schwer oder chronisch kranken Nachkommen bei der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung im häuslichen Umfeld nach einem Krankenhausaufenthalt.  Auf diese Weise geben wir unser Bestes den Übergang von der Klinik ins häusliche Leben zu erleichtern und Familien bei der Bewältigung des Alltags zu entlasten.

Kosten zur Continentale privaten Krankenversicherung Premium

In der GKV beträgt der Höchstsatz derzeit 840 Euro (Stand 24). Bei der privaten Krankenversicherung hingegen hängen die Kosten von Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand sowie den gewählten Leistungen ab. Das macht die PKV in der Regel zu einer günstigeren Gesundheitsabsicherung bei gleichzeitig optimaleren Leistungen. Um Ihnen die Kosten besser vor Augen zu führen, haben wir im Folgenden Beispiel für Sie vorbereitet.

Beispiel Nina, 34 Jahre, Managerin

nur 287,83 € pro Monat*

Continentale PKV Premium Kosten
  • Krankenvollversicherung
    Tarif Premium

  • Stationäre privatärztliche Behandlung und Ein-Bett-Zimmer,
    Tarif SP1

  • Pflegepflichtversicherung,
    Tarif PVN

  • Option, um den Versicherungsschutz später zu erweitern,
    Tarif OPTION-P

* Der Beitrag ist um den Arbeitgeberzuschuss reduziert, Selbstständige zahlen 567,17 monatlich.

Alle Leistungen auf einen Blick

Ambulante Leistungen PREMIUM*
Privatärztliche Behandlung 100 %, wenn erforderlich auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus, freie Arztwahl
Naturheil-Verfahren /
Heilpraktiker-Leistungen
100 %, gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu den Höchstsätzen und nach unserem
Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren
Psychotherapie 100 %, 30 Sitzungen je Kalenderjahr (KJ); ab der 31. Sitzung zu 80
Arznei- / Verband- / Heilmittel 100 %
Vorsorge-Untersuchungen 100 %, nach gesetzlichen Programmen (ohne Altersgrenzen / Intervalle); darüber hinausgehende
Vorsorgeuntersuchungen max. 500 € / KJ
Impfungen 100 %, nach STIKO (Ständige Impfkommission), auch reise- / berufsbedingte Impfungen
Hilfsmittel 100 %, ohne abschließende Aufzählung; ab 1.000 € ist vor Kauf ein Kostenvoranschlag einzureichen, sonst
reduziert sich die Erstattung der 1.000 € übersteigenden Kosten auf 80 %; Hörgeräte bis 1.500 € / Ohr je KJ
(ohne Kostenvoranschlag)
Brillen / Kontaktlinsen 100 %, max. 400 € innerhalb von 2 KJ (Erstbezug mit Verordnung)
Refraktive Chirurgie 100 %, max. 2.500 € / Auge zur Korrektur von Fehlsichtigkeit; Leistungsstaffel je Auge: in den ersten zwei KJ bis zu 400 €
Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) 100 %, verordnete DiGA gemäß BfArM-Verzeichnis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Stationäre Leistungen PREMIUM + Wahlleistungstarif SP1
Privatärztliche Leistungen 100 %, wenn erforderlich auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte
(GOZ) hinaus, freie Arztwahl
Unterkunft Ein-Bett-Zimmer, freie Krankenhauswahl
Rooming-in 100 %, für die Begleitperson von Kindern bis 15 Jahre
Zahnärztliche Leistungen PREMIUM*
Zahnbehandlung / -prophylaxe
inkl. Material / Labor
100 %, für Honorare wenn erforderlich auch über den Höchstsatz der GOÄ / GOZ hinaus, freie Arztwahl
Zahnersatz, Kieferorthopädie,
Funktionsdiagnostik, 6 Implantate inkl.
Augmentation, inkl. Material / Labor
85 %, für Honorar wenn erforderlich auch über den Höchstsatz der GOÄ / GOZ hinaus; Heil- / Kostenplan ab 2.000 € erforderlich, sonst nur hälftige Erstattung für 2.000 € übersteigenden Teil;
Leistungsstaffel (nicht bei Unfällen) je Person: in den ersten zwei KJ max. 2.000 €, in den ersten vier KJ max. 5.000 €, in den ersten sechs KJ max. 10.000 €
Leistungen PREMIUM für besondere Lebenssituationen
Haushaltshilfe* Bis zu 80 € / Tag, für max. 28 Tage / KJ und 20 € / Stunde, sofern ärztlich verordnet
Häusliche Krankenpflege* Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung (wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt; max. vier Wochen je
Versicherungsfall / KJ) und Behandlungspflege
Stationäre Kurzzeitpflege Bis zu 1.774 € / KJ, max. acht Wochen (sofern kein Pflegegrad vorliegt)
Beitragsbefreiung Max. sechs Monate bei Bezug von Elterngeld

* Leistungsdynamische Selbstbeteiligung, max. 500 Euro / KJ: 20 € je Leistung (z. B. je Behandlung, je Arzneimittel, je Impfstoff, je Heil- / Hilfsmittel); Verzicht bei Generika, Sehhilfen, stationäre Leistungen; Begrenzung der Selbstbeteiligung je Person maximal 500 € / 250 € je KJ (Erwachsene / Kinder

Continentale PKV Premium Selbstständige

Beste Unterstützung für Alleinstehende nach einem Unfall oder Krankheit

Wer allein lebt, hat im Fall einer schweren Krankheit oder einem unfallbedingten Ausfall oft keine andere Wahl als tief in die Tasche für externe Unterstützung zu greifen. Wenn Sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie selber die Kosten für eine Unterstützung bezahlen, die Ihnen in dieser Zeit der Not beim Haushalt, Duschen, Anziehen, Frisieren und sonstigen grundlegenden Bedürfnissen Unterstützung bietet.

Es gibt nie einen guten Zeitpunkt, umlänger auszufallen. Umso besser ist es zu wissen, dass in solch einem Fall die PKV Premium die Kosten in Höhe von 2.240 Euro für eine vierwöchige Haushaltshilfe sowie zu 100% für eine häusliche Grund- und Behandlungspflege übernimmt.

Der Beitrag zur Continentale Private Krankenversicherung Premium

Günstiger Dank innovativem Selbstbeteiligungskonzept

Während Sie bei einigen Anbietern eine jährliche absolute Selbstbeteiligung zu zahlen haben, gilt bei uns: Je mehr Leistung Sie beanspruchen, umso höher die Selbstbeteiligung. Das ist fair gegenüber anderen Versicherungsteilnehmern und sorgt für weiterhin günstige Beiträge.

So zahlen Sie zum Beispiel nur 20 Euro pro Arztbesuch, Medikament oder Krankenhausaufenthalt bei einer maximalen Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro.

20 Euro Selbstbeteiligung (SB) – Ein Beispiel, wie wenig das ist

  • Vorsorge-Untersuchung beim Hausarzt
  • Termin beim Facharzt
  • Verordnung eines Antibiotikas (Original-Präparat, denn Generika sind kostenlos)
  • Professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt
  • Sehschärfenkontrolle beim Augenarzt
  • Eine Übernachtung im Krankenhaus

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Worauf warten Sie noch?

Blitzschnelle Leistungsabrechnung

Mit der Blitzschnellen Leistungsabrechnung der Continentale PKV Premium erhalten Sie Ihre Erstattungen schnell und unkompliziert. Sie müssen keine langen Wartezeiten befürchten, da die Abwicklung effizient und zügig erfolgt. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, während die Versicherung für eine schnelle Rückerstattung sorgt.

Kürzere Wartezeit mit PKV

Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie von deutlich kürzeren Wartezeiten bei Facharztterminen und medizinischen Behandlungen. Sie erhalten schneller Zugang zu Spezialisten und modernen Therapien, ohne lange auf einen Termin warten zu müssen. Das bedeutet, dass Ihre Gesundheit immer im Fokus steht und Sie schneller wieder genesen können.

Rechnungen einfach per App einreichen

Mit der Continentale PKV Premium können Sie Ihre Rechnungen ganz bequem per App am Mobiltelefon einreichen. Dazu einfach den Beleg fotografieren und hochladen. Das war‘s! Der digitale Prozess ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung, ohne dass Sie Papierformulare ausfüllen müssen. So sparen Sie Zeit und erhalten Ihre Erstattung schneller.

Continentale PKV Premium für Selbstständige und Angestellte

Continentale Versicherungen

FAQ zur Continentale PKV Premium

Sind medizinische Schulungen bei chronischen Krankheiten versichert?

Ja, ärztlich oder unter ärztlicher Aufsicht durchgeführte medizinische Erst- und Folgeschulungen bei chronischen Krankheiten (z. B. Asthma, Diabetes, Neurodermitis) sind versichert, sofern sie nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnungsfähig sind.

Werden Kosten für Entwöhnungs- / Entziehungsmaßnahmen übernommen?

Ja, die Kosten für maximal drei Entziehungsmaßnahmen, einschließlich Entziehungskuren, werden erstattet. Diese Erstattung gilt jedoch nicht für Entziehungsmaßnahmen oder Entziehungskuren aufgrund von Nikotinabhängigkeit.

Vor Beginn der Entwöhnungs- / Entziehungsmaßnahme ist eine schriftliche Zusage erforderlich, die den Grund und die Höhe der Kostenübernahme betrifft. Diese Zusage wird erteilt, wenn:

  • keine Ansprüche auf Erstattung der Kosten gegenüber anderen Kostenträgern bestehen,
  • die Behandlung in einer entsprechend qualifizierten Einrichtung durchgeführt wird.
Werden Kosten für eine künstliche Befruchtung erstattet?

Ja, erstattungsfähig sind die Kosten für ärztliche Leistungen sowie Arznei- und Verbandmittel für maximal drei Versuche der Insemination und drei Versuche der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder drei Versuche der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), einschließlich der dabei erforderlichen IVF/ICSI-Maßnahmen.

Die Kosten werden erstattet, wenn:

  • die Maßnahme medizinisch notwendig ist,
  • bei der versicherten Person ein entsprechender krankhafter Organbefund vorliegt,
  • eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht,
  • die Behandlung in Deutschland stattfindet.

Die Leistungen werden nur erbracht, wenn der Versicherer vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Zusage bezüglich des Grundes und der Höhe der Erstattung erteilt hat.

Werden Beiträge auch während des Bezugs von Elterngeld fällig?

Für jeden Monat, in dem Elterngeld bezogen wird, maximal für sechs Monate, wird der Versicherungsnehmer für die be-
troffene versicherte Person vom Beitrag befreit, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die versicherte Person ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens acht Monate nach diesem Tarif – nicht als
    Anwartschaftsversicherung – versichert.
  • Die Beitragsraten zu Beginn des Bezugs von Elterngeld wurden vollständig gezahlt.
  • Es besteht keine Anwartschaftsversicherung für diesen Tarif.
  • Der Bezug von Elterngeld innerhalb von drei Monaten nach Bezugsbeginn wird durch eine Kopie des Elterngeldbescheides nachgewiesen.

Die Beitragsbefreiung beginnt zum 1. des Monats, der auf den Bezug von Elterngeld folgt. Der Beitragsanteil für eine zu
diesem Tarif vereinbarte Beitragsentlastungskomponente unterliegt nicht der Beitragsbefreiung.

Welche Leistungen sieht der Tarif im Rahmen einer stationären Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit vor?

Die Leistungshöhe des Tarifs PREMIUM orientiert sich an den Regelungen des SGB V in Verbindung mit dem SGB XI. Demnach beträgt die Höhe der Leistung für häusliche Krankenpflege aktuell bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Diese Leistung wird gewährt, sofern die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen und keine Pflegebedürftigkeit nach den Pflegegraden zwei bis fünf vorliegt.

Ist die Aufnahme einer Begleitperson erstattungsfähig?

Ja, die Mitaufnahme einer Begleitperson der versicherten Person ist erstattungsfähig, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Für versicherte Kinder bis einschließlich 15 Jahre gilt die Mitaufnahme einer Begleitperson immer als medizinisch notwendig und wird daher ebenfalls erstattet.

Bis wann ist ein Krankenhausaufenthalt anzuzeigen?

Richtig, eine gesonderte Anzeige eines Krankenhausaufenthaltes in Deutschland ist nicht erforderlich. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen korrekt eingereicht werden, falls diese für die Abrechnung oder Erstattung benötigt werden.

Werden Hospizleistungen erstattet?

Ja, die Kosten für stationäre Versorgung in einem von der GKV anerkannten Hospiz, in dem palliativmedizinische Behandlungen erbracht werden, sind erstattungsfähig.

Wenn Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, wird für darüber hinausgehende Aufwendungen die Leistungspflicht übernommen.

Die Kosten sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die in dem jeweiligen Hospiz für die Versorgung eines GKV-Versicherten aufzuwenden wären.

Sind die Kosten einer stationären Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation mitversichert?

Ja, die Kosten für eine stationäre Anschlussrehabilitation sind erstattungsfähig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für die vorausgegangene Akutbehandlung im Krankenhaus bestand Leistungspflicht.
  • Die Anschlussrehabilitation muss vom Krankenhausarzt veranlasst werden.
  • Für die Erkrankung ist auch nach der Verlegung aus der Akutbehandlung weiterhin eine krankenhaustypische Behandlung erforderlich.
  • Zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und der Aufnahme in der Krankenanstalt, in der die Anschlussrehabilitation durchgeführt werden soll, dürfen nicht mehr als zwei Wochen liegen.

So wird gewährleistet, dass eine nahtlose und notwendige Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt.

Kann eine gemischte Krankenanstalt auch ohne vorherige Kostenzusage aufgesucht werden?

Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Anstalt werden auch ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Es handelt sich um eine Notfalleinweisung,
  • Die Krankenanstalt ist das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person,
  • Während des Aufenthalts in der Krankenanstalt tritt eine akute Erkrankung ein, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert.

In diesen Fällen wird der Krankenhausaufenthalt entsprechend den versicherten Leistungen abgedeckt, ohne dass eine vorherige Zustimmung für die Kostenübernahme erforderlich ist.

Wird für die Unterbringung und Behandlung in Privatkliniken geleistet?

Ja, auch die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes werden erstattet, wenn die Behandlung in Krankenhäusern erfolgt, die nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.

Für diese Krankenhäuser finden die Regelungen zur Vergütungshöhe der genannten Gesetze jedoch keine Anwendung, was bedeutet, dass die Erstattung der Krankenhauskosten nach den allgemeinen vertraglichen Vereinbarungen erfolgt.

Werden belegärztliche Behandlungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ / GOZ erstattet?

Ja, im Tarif PREMIUM sind die allgemeinen Krankenhausleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt versichert. Die Kosten für belegärztliche Leistungen werden nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.

Mit dem stationären Wahlleistungstarif SP1 werden die Kosten für privatärztliche Leistungen auch über den Höchstsatz der GOÄ und GOZ sowie die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer erstattet. Zudem besteht die Möglichkeit, den Arzt frei zu wählen. So genießen Sie einen erweiterten Komfort und Flexibilität während des stationären Aufenthalts.

Welche Rahmenbedingungen gelten für die Erstattung der Kosten digitaler Gesundheitsanwendungen?

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen werden erstattet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es handelt sich um Medizinprodukte, deren Hauptfunktion im Wesentlichen auf digitalen Technologien basiert und die dazu bestimmt sind, die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen.
  2. Diese Anwendungen sind im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt.
  3. Sie werden von einem approbierten Arzt, approbierten psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, approbierten Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet.
  4. Die digitale Gesundheitsanwendung lässt sich dem Grunde nach nicht anderen versicherten Leistungen zuordnen.

Wenn eine digitale Gesundheitsanwendung nicht im Verzeichnis des BfArM aufgeführt ist, aber die oben genannten Voraussetzungen (mit Ausnahme der Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis) erfüllt, werden die Kosten zu 80 Prozent bis maximal 1.000 Euro je Kalenderjahr erstattet.

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen werden je Verordnung für maximal 12 Monate erstattet. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Verordnung erforderlich.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für den Gebrauch von digitalen Gesundheitsanwendungen, wie z. B. Smartphones, PCs, Stromkosten und Batterien.

Inwieweit sind die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattungsfähig?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn der versicherten Person nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, eine ambulante Operation oder eine stationäre Anschlussrehabilitation vorübergehend nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Die durch Rechnungsbelege nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe werden bis zu 20 Euro je Stunde und 80 Euro je Tag für insgesamt bis zu 28 Tage je Kalenderjahr erstattet. So wird die Unterstützung im Haushalt für eine begrenzte Zeit gewährleistet.

Sind ambulante Krankentransporte versichert?

Ja, medizinisch notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug (Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge) zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus sind erstattungsfähig. Dies gilt auch für ärztlich verordnete Fahrten:

  • Zur und von der ambulanten Operation,
  • Zur und von der Dialyse,
  • Zur und von der Strahlen- oder Chemotherapie in einer geeigneten Einrichtung.

Zusätzlich sind auch ärztlich verordnete Krankentransporte erstattungsfähig, wenn eine Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) vorliegt. Ebenso werden Transporte für Personen erstattet, die pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 sind.

Bei Pflegegrad 3 muss dabei eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die den Transport notwendig macht.

Sind die Kosten ambulanter Anschlussrehabilitationsmaßnahmen versichert?

Ja, die Kosten für ambulante Anschlussrehabilitationsmaßnahmen werden erstattet, sofern dadurch eine stationäre Anschlussrehabilitation ersetzt oder verkürzt werden kann. Es müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für die vorausgegangene Akutbehandlung im Krankenhaus bestand Leistungspflicht.
  • Die ambulante Anschlussrehabilitation wird vom Krankenhausarzt veranlasst.
  • Zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und dem Beginn der ambulanten Anschlussrehabilitation dürfen nicht mehr als vier Wochen liegen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie von einer finanziellen Unterstützung für Ihre ambulante Rehabilitation profitieren.

Werden die Kosten für eine Behandlung in einer Krankenhausambulanz übernommen?

Ja, nach § 4 Abs. 2 MB/KK 2009 besteht grundsätzlich die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Zusätzlich haben Sie auch die Freiheit, aus einer Auswahl an approbierten Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu wählen, die in Krankenhaus- oder Hochschulambulanzen, Notfallambulanzen, Bereitschaftspraxen oder psychiatrischen oder geriatrischen Institutsambulanzen tätig sind.

Die Abrechnungen müssen dabei nach den gültigen amtlichen Gebührenordnungen erfolgen, sodass Sie sowohl bei der Wahl des Arztes als auch bei den Kosten stets Klarheit haben.

Erstattet der Tarif Kosten für refraktive Chirurgie?

Ja, die Kosten für augenschirurgische Maßnahmen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit (refraktive Chirurgie), einschließlich der Vor- und Nachuntersuchungen, werden innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn nach diesem Tarif bis zu 400 Euro je Auge erstattet. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als das erste Kalenderjahr.

Nach Ablauf der ersten zwei Kalenderjahre werden die Kosten für augenchirurgische Maßnahmen je Versicherungsfall bis zu 2.500 Euro je Auge erstattet. Damit können Sie von einer umfassenden Unterstützung profitieren, um Ihre Sehkraft nachhaltig zu verbessern.

Wie funktioniert die Erstattung für Sehhilfen?

Die Kosten für Sehhilfen werden innerhalb einer Leistungsperiode insgesamt bis zu 400 Euro erstattet. Jede Leistungsperiode umfasst zwei Kalenderjahre. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als das erste Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode – nicht das Jahr des Erstbezugs der Sehhilfe.

Wenn der Höchstbetrag von 400 Euro innerhalb einer Leistungsperiode bei der Erstattung einer Sehhilfe (z. B. einer Brille) nicht vollständig ausgeschöpft wird, bleibt der verbleibende Betrag für die Erstattung weiterer Sehhilfen (z. B. Kontaktlinsen oder einer Sportbrille) verfügbar. So haben Sie die Möglichkeit, den Zuschuss optimal für verschiedene Sehhilfen zu nutzen.

Besteht ein Anspruch auf die Erstattung von Körperersatzstücken?

Ja, Körperersatzstücke wie zum Beispiel ein künstliches Kniegelenk gelten als Hilfsmittel, die dazu dienen, Behinderungen sowie Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern oder auszugleichen.

Zahnersatz fällt jedoch nicht unter die Definition von Körperersatzstücken und ist daher nicht als Hilfsmittel erstattungsfähig.

Gibt es einen offenen Hilfsmittelkatalog?

Ja, der Tarif PREMIUM kennt keinen abgeschlossenen Hilfsmittelkatalog. Als Hilfsmittel gelten alle technischen Mittel oder Körperersatzstücke (außer Sehhilfen und Zahnersatz), die dazu dienen, Behinderungen sowie Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar zu mildern oder auszugleichen.

Hier einige Beispiele für erstattungsfähige Hilfsmittel:

  • Blindenführhunde: Die Kosten für die Anschaffung eines Blindenführhundes sowie für die erforderliche Trainingsmaßnahme sowohl für den Hund als auch für die sehbehinderte versicherte Person sind erstattungsfähig.
  • Hörgeräte: Aufwendungen für Hörgeräte (apparativ), einschließlich der dazugehörigen Ohrpass-Stücke (Otoplastik), werden je Ohr bis zu einem Betrag von 1.500 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Diese Begrenzung gilt nicht für voll- und teilimplantierbare Hörgeräteversorgungen, wie zum Beispiel BAHA- und Cochlea-Implantate.
  • Kommunikationshilfen: Kosten für Kommunikationshilfen nach der Kommunikationshilfenverordnung (z. B. Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher) sind ebenfalls erstattungsfähig.

Besondere Hinweise:

  • Wenn die Kosten für ein Hilfsmittel 1.000 Euro übersteigen, muss ein Kostenvoranschlag eingereicht werden (ausgenommen sind Hörgeräte). Der Versicherer prüft diesen Voranschlag und informiert Sie unverzüglich über die zu erwartende Versicherungsleistung. Wird der Kostenvoranschlag nicht eingereicht oder das Hilfsmittel vor der Mitteilung der zu erwartenden Leistung gekauft, wird die über 1.000 Euro hinausgehende Leistung nur zu 80 % erstattet.

Nicht erstattungsfähig sind:

  • Heilapparate sowie sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B. Fieberthermometer, Heizkissen),
  • Geräte aus dem Fitness- bzw. Wellnessbereich,
  • Zusätzliche Kosten für den Gebrauch (z. B. Stromkosten, Batterien) und die Pflege von Hilfsmitteln.

So haben Sie eine breite Unterstützung für Hilfsmittel, die Ihre Lebensqualität verbessern, mit klaren Vorgaben und Bedingungen.

Ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) versichert?

Ja, die Kosten für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind erstattungsfähig, wenn die versicherte Person an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und eine begrenzte Lebenserwartung besteht, die eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht.

Die SAPV muss ärztlich verordnet werden und durch geeignete Leistungserbringer durchgeführt werden, um erstattungsfähig zu sein. So wird sichergestellt, dass die notwendige Versorgung in dieser anspruchsvollen Phase des Lebens gewährleistet ist.

Sind Leistungen bei häuslicher Krankenpflege vorgesehen?

Ja, häusliche Krankenpflege umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

  • Behandlungspflege beinhaltet medizinische Einzelleistungen wie z. B. Verbandwechsel, Injektionen, Blutdruckmessung und Katheterwechsel, die darauf abzielen, Heilung, Besserung oder Linderung zu erreichen oder eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern.
  • Grundpflege umfasst die grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z. B. Ernährung und Körperpflege.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet Maßnahmen, die dazu beitragen, die grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung aufrechtzuerhalten, wie z. B. Bettwäsche wechseln, Einkaufen oder Mahlzeiten zubereiten.

Die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu vier Wochen pro Versicherungsfall erstattungsfähig, jedoch insgesamt nicht mehr als vier Wochen pro Kalenderjahr. Hauswirtschaftliche Versorgung wird nur dann erstattet, wenn gleichzeitig auch Grundpflege verordnet ist.

Alle Leistungen müssen durch geeignete Leistungserbringer durchgeführt werden.

Können Arzneimittel aus dem Internet bezogen werden?

Ja, Arzneimittel können auch von Internet- und Versandapotheken bezogen werden, sofern diese eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel innerhalb der Europäischen Union besitzen.

Sind Mittel zur künstlichen Ernährung erstattungsfähig?

Ja. Präparate und Mittel zur enteralen (z. B. Sonden- oder Trinknahrung) und parenteralen (künstlichen Ernährung) sind
erstattungsfähig, wenn eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.

Sind auch Behandlungen durch Diplom-Psychologen erstattungsfähig?

Ja, approbierte Psychologische Psychotherapeuten sind als Leistungserbringer im Sinne unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen anerkannt (Tarifbedingungen Abschnitt B I 3 b). Das bedeutet, dass die Behandlung durch solche Therapeuten im Rahmen der psychotherapeutischen Leistungen erstattungsfähig ist.

Wie viele Sitzungen werden bei einer ambulanten Psychotherapie erstattet?

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus der 1985 von den Heilpraktikerverbänden herausgegebenen Fassung enthalten sind, sowie zusätzlich auch die Leistungen aus dem „Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren“ der Continentale werden anerkannt. Die Erstattung erfolgt gemäß Ihrem Tarif bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen.

So werden nicht nur alle Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis und dem GebüH erstattet, sondern auch neuartige alternative Verfahren, die sich als erfolgreich erwiesen haben und im Leistungsverzeichnis abgebildet sind. Damit haben Sie Zugang zu einer breiten Auswahl an bewährten und innovativen naturheilkundlichen Behandlungen.

Werden die Behandlungskosten alternativer Heilmethoden anerkannt?

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus der 1985 von den Heilpraktikerverbänden herausgegebenen Fassung enthalten sind, sowie zusätzlich auch die Leistungen aus dem „Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren“ der Continentale werden anerkannt. Die Erstattung erfolgt gemäß Ihrem Tarif bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen.

So werden nicht nur alle Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis und dem GebüH erstattet, sondern auch neuartige alternative Verfahren, die sich als erfolgreich erwiesen haben und im Leistungsverzeichnis abgebildet sind. Damit haben Sie Zugang zu einer breiten Auswahl an bewährten und innovativen naturheilkundlichen Behandlungen.

In welchem Umfang werden Schutzimpfungen erstattet?

Die Kosten für Schutzimpfungen, einschließlich der Impfstoffe, werden erstattet, wenn diese von der STIKO als Standardimpfung, Indikationsimpfung, Reiseschutzimpfung oder aus beruflichen Gründen empfohlen werden. Auch die Reiseschutzimpfung gegen Japanische Enzephalitis sowie die Malaria-Prophylaxe sind erstattungsfähig.

Die Selbstbeteiligung umfasst sowohl den Impfstoff als auch die ärztliche Leistung. Wenn der Impfstoff als Generikum bezogen wird, entfällt die Selbstbeteiligung. So können Sie von einem umfassenden Schutz profitieren, ohne unnötige Kosten tragen zu müssen.

Welche Bedingungen gelten hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Vorsorgeuntersuchungen?

Es gibt keine Alters- oder Intervallbeschränkungen bei den Vorsorgeuntersuchungen, die nach gesetzlich eingeführten Programmen durchgeführt werden. Wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Programme hinausgehen, werden die Kosten bis zu 500 Euro pro Person und Kalenderjahr erstattet.

Beachten Sie bitte, dass die Selbstbeteiligung auch für die Vorsorgeuntersuchungen gilt. So können Sie Ihre Vorsorge optimal nutzen und bleiben dennoch flexibel in der Auswahl der Untersuchungen.

Gibt es eine RechnungsApp?

Mit der Continentale RechnungsApp können Sie ganz einfach Rechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne oder Bescheinigungen (wie zum Beispiel für Arbeitsunfähigkeit oder Pflegeeinstufung) einreichen. Zudem erhalten Sie viele Leistungsunterlagen, wie Abrechnungen, direkt in Ihre digitale Postbox.

Einige Unterlagen dürfen jedoch nicht digital versendet werden und werden weiterhin per Briefpost verschickt. Dazu gehören beispielsweise Briefe mit Vordrucken, die ausgefüllt werden müssen, oder zeitlich befristete Leistungszusagen.

Die App ist kostenlos für die Betriebssysteme iOS und Android verfügbar.

Wichtiger Hinweis:
Es lohnt sich, Rechnungen zu sammeln und diese erst dann einzureichen, wenn es wirklich sinnvoll ist. Oft fällt die Beitragsrückerstattung höher aus als die Erstattung der einzelnen Rechnungskosten.

Weitere Informationen zur Continentale RechnungsApp finden Sie auf www.continentale.de/rechnungsapp.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Nachversicherung von Neugeborenen?

Für Neugeborene, die nach § 2 Abs. 2 MB/KK 2009 ab der Geburt mitversichert werden, gilt Folgendes:

• Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten unmittelbar nach der Geburt.
• Es besteht Versicherungsschutz für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen, Gebrechen, Geburtsschäden, Anomalien, angeborenen Krankheiten und Erbkrankheiten, die bereits vor der Geburt entstanden sind.
• Die monatlichen Beitragsraten müssen erst ab dem Monat nach der Geburt gezahlt werden.

So ist Ihr Neugeborenes sofort und umfassend abgesichert.

Besteht Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland?

Für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland sind Sie bis zu zwölf Monate ohne besondere Vereinbarung versichert. Sollte Ihr Aufenthalt aufgrund einer notwendigen Heilbehandlung länger als zwölf Monate dauern, besteht der Versicherungsschutz weiterhin für den Zeitraum, in dem Sie nicht transportfähig sind.

Während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes werden die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland ebenfalls erstattet – und zwar auch dann, wenn die Behandlungen nicht nach den deutschen amtlichen Gebührenordnungen abgerechnet werden, solange die Kosten im jeweiligen Land ortsüblich sind. So können Sie sich auch im Ausland sicher und gut versorgt fühlen.

Wie wird wirtschaftliches Verhalten der Versicherten belohnt?

Der Tarif PREMIUM belohnt Sie für wirtschaftliches und gesundheitsbewusstes Verhalten. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine garantierte Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen. Darüber hinaus gibt es bei Leistungsfreiheit die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen. Diese wird jährlich von der Mitgliedervertreterversammlung überprüft.

So können Sie nicht nur von einem ausgezeichneten Versicherungsschutz profitieren, sondern auch aktiv dazu beitragen, Ihre Beiträge zu senken.

Welche Selbstbeteiligung sieht der Tarif vor?

Der Tarif PREMIUM bietet Ihnen eine leistungsdynamische Selbstbeteiligung bei der Inanspruchnahme ambulanter und zahnärztlicher Leistungen. Das bedeutet, dass eine Selbstbeteiligung von 20 Euro je Einzelleistung oder je Behandlungstag bei einem Leistungserbringer anfällt. Auch bei Hilfsmitteln beträgt die Selbstbeteiligung 20 Euro pro Hilfsmittel. So haben Sie eine klare und transparente Übersicht über die Kosten.

Durch wirtschaftliches Verhalten können Sie die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung beeinflussen. Wenn Sie zum Beispiel ein Generikum wählen, entfällt die Selbstbeteiligung für das Arzneimittel.

Die Summe aller leistungsdynamischen Selbstbeteiligungen ist für jede versicherte Person pro Kalenderjahr auf 500 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Kinder und Jugendliche begrenzt. So haben Sie stets einen klaren Überblick und können Ihre Kosten steuern.

Warum ist der Optionstarif AV-P1 wichtig?

Mit dem Optionstarif AV-P1 sichern Sie sich die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz jederzeit an Ihre sich verändernden Lebenssituationen und Bedürfnisse anzupassen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten können Sie Ihren bestehenden Schutz später ganz einfach erweitern – zum Beispiel durch eine Krankentagegeld-, Pflege- oder Kurversicherung. Auch ein Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen ist problemlos möglich.

Für noch mehr Sicherheit und umfassenden Schutz erhalten Sie das perfekte Gesamtpaket: den Tarif PREMIUM zusammen mit dem stationären Zusatztarif SP (privatärztliche Behandlung im Ein- / Zwei-Bett-Zimmer) und dem Optionstarif AV-P1. So können Sie sicherstellen, dass Sie auch in Zukunft bestens abgesichert sind – heute und in den kommenden Jahren.

Warum setzt die Continentale auf die freie Arztwahl?

Unsere Versicherten genießen bei uns grundsätzlich die freie Arztwahl – selbstverständlich auch im Tarif PREMIUM. Die
Gründe: Die heutigen Hausarztmodelle in der PKV leisten aus unserer Sicht keinen Beitrag zu einer qualitativ besseren
Versorgung der Versicherten. Der Versicherte muss im Gegenzug aber Abzüge bis zu 25 Prozent bei der Kostenerstattung in
Kauf nehmen, sofern er direkt den Facharzt aufsucht und zwar ggf. für den gesamten Behandlungsverlauf einer Erkrankung.
Diese Abzüge sind in der Regel der Höhe nach nicht begrenzt und fallen zusätzlich zu einer festen jährlichen Selbstbeteili-
gung an.

Was zeichnet den Tarif PREMIUM aus?

Das Tarifkonzept PREMIUM bietet Ihnen exzellenten PKV-Schutz, kombiniert mit innovativen Leistungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind:

Exzellenter Premium-Schutz
Genießen Sie umfassende Absicherung, wie z.B. 85 Prozent Erstattung für Zahnersatz, Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ / GOZ hinaus sowie freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern.

Attraktive Mehrwerte
Profitieren Sie von digitalen Gesundheitsanwendungen und speziellen Leistungen in besonderen Lebenssituationen, wie z.B. einer Haushaltshilfe nach einer Operation oder Kurzzeitpflege, auch ohne Pflegegrad.

Wirtschaftliche Pluspunkte
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen.

Überschaubares Selbstbeteiligungskonzept
Das Konzept sieht eine Selbstbeteiligung von nur 20 Euro pro Leistung vor, die auf maximal 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt ist (250 Euro für Kinder und Jugendliche).

Finanzielle Entlastung
Wenn Sie Eltern werden, profitieren Sie von einer Beitragsbefreiung für bis zu sechs Monate während des Bezugs von Elterngeld.

Und vieles mehr…
Sie erhalten diesen hochwertigen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Nutzen Sie die Vorteile des PREMIUM Tarifs und sichern Sie sich heute noch Ihren individuellen Schutz!

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