CEJ Zahnzusatzversicherung für Kinder
CEJ Zahnzusatzversicherung für Kinder

Mehr als eine Zahnzusatzversicherung für Kinder: CEJ

  • Bis zu 2.000 Euro für Zahnspange

  • Bis zu 100% Erstattung für Naturheilverfahren

  • Nur 3 Monate Wartezeit

  • Nur 10,85€ pro Monat bis zum 20. Lebensjahr

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

5 von 5 Sterne bei 108 Bewertungen auf Google.
"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 08/24

"100 Punkte" für CEZE

Handelsblatt 05/24

"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 06/22

CEJ – die Zusatzversicherung für Kinder

Top Schutz für Kids & Teens

Kinder und Teens wollen die Welt entdecken und jeden Tag aufs Neue Abenteuer erleben. Die Eltern wünschen sich dabei für ihre Kinder nur das Beste – vor allem möchten sie ihre Kinder sicher und gesund wissen. Was ist aber, wenn die Kinder doch einmal krank werden oder einen Unfall haben? Dann möchten die Eltern für ihre Kinder eine möglichst gute Versorgung haben. Gemeinsam mit Ihren Kunden können Sie die Weiche dafür stellen und kinderleicht vorsorgen: Mit der Junior-Police CEJ.

In unserer Junior-Police ist mit dem Tarif CEJ ein Top-Krankenzusatzschutz gebündelt. Das Ergebnis für Ihre Kunde ist eine Vorsorge, die speziell auf den Bedarf von Kindern abgestimmt ist. Sie ergänzt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) optimal und kann ab dem ersten Lebensjahr bis zu einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden.

Alle Vorteile auf einen Blick

Die Kosten für Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe werden übernommen, damit die Kinder Ihrer Kunden einen gesunden Biss und ein schönes Lächeln haben.

Falls Kinder im Urlaub erkranken, können sich die Eltern voll und ganz auf die Genesung ihres Kindes konzentrieren. Denn sie brauchen sich keine Gedanken um die Kosten machen.

Für ergänzende Vorsorgeuntersuchungen und Impfstoffe (zum Beispiel für die Früherkennungsuntersuchung J2 und Reiseschutzimpfungen) wird geleistet.

Die Kinder haben nach einem Unfall die bestmögliche Versorgung und können von Eltern begleitet werden (Rooming-in).

Die Alternative zur Schulmedizin. Die Kosten für Naturheilverfahren werden übernommen.

Mit CEJ – der Zahnzusatzversicherung für Kinder bis zu 2.000 € für Zahnspange

Fast jedes Kind trägt sie: die Zahnspange. Sie ist wichtig, um Ihrem Kind schöne Zähne zu ermöglichen. Doch nicht immer kann man sich als Familie die Kosten leisten. Mit dem CEJ-Tarif der Continentale profitieren Sie von bis zu 2.000 € finanzielle Unterstützung für kieferorthopädische Leistungen – also auch für eine Zahnspange.

Zahnprophylaktische Maßnahmen wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung oder eine Fissurenversiegelung werden pro Kalenderjahr mit bis zu 50 € unterstützt. Genießen Sie die vielen Vorteile für die Zähne Ihrer Kinder für nur 10,85 € pro Monat!

Zusätzlich werden weitere zahnmedizinische Leistungen übernommen, wie z.B. für Kariesbehandlung. Allerdings sorgt eine sogenannte Zahnstaffel dafür, dass in den ersten beiden Kalenderjahren jeweils bis zu 400 € übernommen werden, in den nächsten beiden Kalenderjahren jeweils bis zu 800 € und in dem fünften und sechsten Kalenderjahr der Mitgliedschaft jeweils bis zu 1.200 €. Ab dem siebten Jahr werden alle notwendigen zahnmedizinischen Behandlungen in vollem Umfang von dem CEJ-Tarif geleistet. Nur bei Unfällen werden die Kosten unabhängig von der Leistungsstaffel bis maximal 2.000 € je versicherte Person und je Versicherungsfall erstattet.

Eintrittsalter CEZE CEJ Summe
0 – 15 1,58 € 10,85 € 12,43 €
16 – 18 4,91 € 10,85 € 15,75 €

Monatsbeiträge gültig ab 01. Januar 2022

CEJ Zahnzusatzversicherung Kinder

Noch mehr Leistungen für Kinder: Mit der Zahnzusatzversicherung CEZE kombinieren

Unsere Junior-Police (Tarif CEJ) mit dem Top-Rundum-Schutz kann clever mit unserer Exklusiv-Zahnergänzung (Tarif CEZE) kombiniert werden. Mit dem CEZE können die Leistungen für Zahnprophylaxe und Fissurenversiegelung schon für kleines Geld von 50 € auf 130 € erweitert werden. Gleichzeitig genießt Ihr Kind eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz, die zusammen mit der GKV-Leistung zu 90 % abgesichert ist. Versichert sind außerdem Dentin-adhäsive Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen.

CEJ – mehr als eine Zahnzusatzversicherung für Kinder

Die Top Leistungen auf einen Blick

Naturheilverfahren

CEJ übernimmt 100% der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen Ihres Kinders, wenn eine GKV-Vorleistung besteht und immerhin 50% der Kosten bei Behandlungen ohne GKV-Vorleistung. Verschriebene Arzneimittel werden pro Kalenderjahr in Höhe von bis zu 100 € pro Kalenderjahr übernommen.

Brillen & Kontaktlinsen

Wenn Ihr Kind eine Brille benötigt, dann können Sie sich auf eine finanzielle Unterstützung verlassen. Diese beträgt bis zu 50 € pro Kalenderjahr und kann sowohl für den Kauf einer Brille als auch Kontaktlinsen verwendet werden.

Vorsorge & Impfungen

Wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden in Höhe von bis zu 150 € je Kind und Kalenderjahr geleistet. Lassen Sie sich vom Arzt beraten, welche für Ihr Kind besonders sinnvoll sind und genießen Sie die finanzielle Unterstützung vom CEJ-Tarif.

Ein- oder Zwei-Bettzimmer

Sollte Ihr Kind aufgrund eines Unfalls in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen, dann übernimmt CEJ 100% der Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die privatärztliche Versorgung, auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Rooming-In

Bei Kindern unter 14 Jahren werden die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus zu 100% getragen. So können Sie bei stationären Aufenthalten immer dabei sein, um sich bestmöglich um Ihr Kind zu kümmern.

Auslands-Schutz

Bei Auslandsaufenthalten bis zu 42 Tagen übernimmt CEJ zu 100% die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sowie den Rücktransport. Für die Rettung von Unfallverletzten werden bis zu 2.500 € geleistet und für Überführungs- und Bestattungskosten bis zu 10.000 €.

Detaillierte Leistungen der CEJ (Zahn-)Zusatzversicherung

Ambulante Leistungen
Naturheilverfahren 100% mit GKV-Vorleistung
50 % ohne GKV-Vorleistung
Gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu dem
Mindestsatz und unserem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren
Arzneimittel 100% mit GKV-Vorleistung
50 % ohne GKV-Vorleistung
max. 100 €
Je Kalenderjahr (KJ)
Brillen / Kontaktlinsen 100%
max. 50 €
Je Person / KJ
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen 100%
max. 150 €
Je Person / KJ
Stationäre Leistungen*
Privatärztliche Leistungen infolge von Unfällen 100% Auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) hinaus
Unterbringung infolge von Unfällen 100% Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
Ersatz-Krankenhaustagegeld infolge von Unfällen 50 € / Tag Bei Verzicht auf Wahlleistungen
Ambulante Operationen im Krankenhaus infolge von Unfällen 100% Mit GKV-Vorleistung inklusive privatärztlicher Behandlung
Leistungspauschale infolge von Unfällen 150 € Bei mindestens 5-tägigem Aufenthalt
Zuzahlungen infolge von Unfällen  100% Der Zuzahlungen pro Tag und zu Fahrtkosten
Freie Wahl des Krankenhauses  100% Der Mehrkosten
Rooming-in für Begleitperson  100% Für Kinder bis 14 Jahre
Zahnärztliche Leistungen / Kieferorthopädie
Kieferorthopädie 100%
max. 2000 €
Für Mehrkosten, wenn GKV leistet oder
Gesamtkosten, wenn GKV nicht leistet je Versicherungsfall;
Leistungsstaffel (entfällt bei Unfällen) je Person und je Versicherungsfall bei Beginn des Versicherungsfalls: in den ersten zwei KJ max. 400€, im dritten oder vierten KJ max. 800€, im fünften oder sechsten KJ max. 1.200€. Bei Unfällen werden die Kosten unabhängig von der Leistungsstaffel bis maximal 2.000 € je versicherte Person und je Versicherungsfall erstattet.
Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung / Fissurenversiegelung 100%
max. 50 €
Je Kalenderjahr
Ausland
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Rücktransport 100 % Für Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen
Rettung von Unfallverletzten 100%
max. 2500 €
Für Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen
Überführungs- und Bestattungskosten 100%
max. 10.000 €
Für Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen
Option CEJ
Optionsrecht auf Wechsel in einen ambulanten GKV-Ergänzungstarif ohne Kostenerstattung für privatärztliche Behandlung und / oder einen Zahnzusatztarif Wechselrecht ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zum 1.1. des Kalenderjahres, das auf den 20. Geburtstag folgt

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Mit CEJ Zusatzversicherung fit für die Zukunft:

Kostenfreier Wechsel ohne Wartezeit ab dem 20. Lebensjahr

Der Tarif CEJ endet automatisch, zum Ende des Kalenderjahres, in dem das versicherte Kind 20 Jahre alt wird. Selbstverständlich wollen wir, dass Ihre Kunden auch danach noch bestens abgesichert sind. Unser Tarif CEJ garantiert den Versicherten daher, dass sie mit 20 Jahren kinderleicht in einen ambulanten GKV-Ergänzungstarif ohne Kostenerstattung für privatärztliche Behandlung und / oder einen GKV-Zahnergänzungstarif wechseln können. Wir verzichten dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung und neue Wartezeiten.

Zahnzusatzversicherung für Kinder CEJ

Schlanker Prozess beim Abschluss

der (Zahn-)Zusatzversicherung für Kinder (CEJ)

Die Junior-Police CEJ richtet sich speziell an die Zielgruppe „Kids und Teens“. Ein Abschluss ist daher bis zum Ende des Jahres des 18. Geburtstags möglich. Die Junior-Police CEJ kann schnell und einfach mit nur einer Gesundheitsfrage abgeschlossen werden.

Die Junior Police CEJ kann zudem solo abgeschlossen werden. Das heißt, für die Sie als Eltern der versicherten Personen muss kein Krankenversicherungsschutz bei der Continentale bestehen. Auch Paten und Großeltern können die Junior-Police CEJ abschließen, um ihren Schützlingen einen sinnvollen und bedarfsgerechten Ergänzungsschutz zu schenken.

FAQ für CEJ

Mehr als eine Zahnzusatzversicherung für Kinder

Besteht für die Zeit nach der Junior-Police CEJ ein Optionsrecht?

Ja. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres kann die versicherte Person ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in einen
für das Neugeschäft geöffneten ambulanten Zusatztarif ohne Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen bzw. in

einen Zahnzusatztarif wechseln. Der Versicherungsbeginn ist der 1.1. des Jahres, das auf den 20. Geburtstag folgt.

Gibt es eine Leistungsstaffel im Tarif CEJ?

Ja. Es gibt eine Staffel je versicherter Person und je Versicherungsfall in den ersten sechs Jahren ab Versicherungsbeginn:

  • 400 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls in den ersten zwei Kalenderjahren
  • 800 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls im dritten und vierten Kalenderjahr
  • 1.200 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls im fünften und sechsten Kalenderjahr
  • 2.000 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls ab dem siebten Kalenderjahr

Für einen Versicherungsfall infolge eines Unfalls werden die Kosten für Kieferorthopädie unabhängig von der voranste
henden Leistungsstaffel bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000 Euro erstattet

Gibt es eine vergünstigte Variante für Mitglieder der Continentale BKK?

Ja. Die Junior-Police CEJ wird Mitgliedern der Continentale BKK mit besonders günstigen Beiträgen angeboten.

Gibt es stationäre Leistungen beim Tarif CEJ, die unabhängig von einem Unfall erstattet werden?

Ja. Die Junior-Police CEJ beinhaltet unabhängig von einem Unfall eine freie Krankenhauswahl, d. h. bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses werden die Mehrkosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen des gewählten Krankenhauses erstattet. Erstattungsfähig sind außerdem die Kosten für Rooming-in, das heißt die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme, sofern die versicherte Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und gegenüber der GKV kein Leistungsanspruch besteht.

Gibt es Wartezeiten?

Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und für Kieferorthopädie beträgt sie acht Monate. Für den Versicherungs
schutz bei Auslandsaufenthalten und bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfällen entfallen die Wartezeiten.

Ein Erlass der Wartezeiten aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich.

Gilt der Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland im Tarif CEJ?

Ja. Der Auslandsreiseschutz gilt auch im außereuropäischen Ausland.

Ist die Erstattung auf einen Versicherungsfall im Tarif CEJ begrenzt?

Nein.

Ist ein Sehhilfenzuschlag bei vorhandener Sehschwäche zu zahlen?

Nein. Einen Sehhilfenzuschlag gibt es nicht. Sehhilfen sind immer Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Ist eine Kombination im Tarif CEJ mit den Tarifen CEZP-U oder CEZE sinnvoll?

Ja. Die Leistungen von 50 Euro für Zahnprophylaxe und Fissurenversiegelung können mit dem CEZP-U bzw. CEZE erweitert werden. Gleichzeitig ist eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz zusammen mit der GKV-Leistung bis zu 90 Prozent bzw. 100 Prozent abgesichert. Versichert sind außerdem dentin-adhäsive Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen. Bei dem CEZE sind zusätzlich plastische Füllungen, Aufbissbehelfe und Schienen abgesichert.

Des Weiteren sind Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie z. B. Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose bis zu 250 Euro je Kalenderjahr im Tarif CEZE versichert.

Ist für Kieferorthopädie ein Heil- und Kostenplan einzureichen?

Ja. Ein Heil- und Kostenplan ist einzureichen. Es empfiehlt sich, diesen vor Beginn der Behandlung vorzulegen. Der
Kundendienst teilt dann mit, welche Leistungen der Versicherte erwarten kann.

Kann die Junior-Police CEJ mit anderen Tarifen kombiniert werden?

Ja. Die Junior-Police CEJ kann mit anderen Zusatztarifen der Continentale Krankenversicherung kombiniert werden.
Gegebenenfalls ist eine umfangreichere Gesundheitsprüfung erforderlich.

Tarife Kombinationsmöglichkeit
Ambulant CE-U, CEB-PLUS-U, CEK-PLUS-U,
StartKompakt

Zahn CEZK-U, CEZP-U,
StartZahn


Stationär KHT,
SG1 / SG2,
StartStationär


Kur KS-U, KS1-U
Pflege PZ-U,
PG-E, PG-K, PG-K-plus

Option AV-P1
(in Verbindung mit einem weiteren Krankheitskostentarif)
Sind die Kosten einer stationären Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation im Tarif CEJ mitversichert?

Nein.

Sind Leistungen für Sehhilfen im Tarif CEJ vorgesehen?

Die Kosten für Sehhilfen werden je Kalenderjahr bis zu 50 Euro erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.

Sind Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen im Tarif CEJ versichert?

Ja. Die Kosten für Impfstoffe werden zu 100 Prozent übernommen, wenn es sich um Schutzimpfungen handelt, die die Ständige Impfkommission (STIKO) als Standard- bzw. Reiseschutzimpfung empfiehlt oder für Reiseschutzimpfungen, die vom Arzt verordnet werden. Folgende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die in der Regel nicht von der GKV übernommen werden, sind in der Junior-Police CEJ zu 100 Prozent erstattungsfähig:

  • Früherkennungs-Untersuchung U6a im 15. bis 18. Lebensmonat
  • Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch instrumentelle Untersuchung („Schiel-Vorsorge“)
  • Früherkennungs-Untersuchung U9a im 8. Lebensjahr
  • Früherkennungs-Untersuchung U9b im 10. Lebensjahr
  • Früherkennungs-Untersuchung J2 im 14. bis 17. Lebensjahr
  • Großer Gesundheits-Check:
    • Untersuchungen mit 1. Anamnese (Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des
      Risikoprofils) und
      2. Klinische Untersuchung (Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status – Ganzkörperstatus) ggf. einschließlich Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte
    • Lungenfunktionstest
    • Schilddrüsenvorsorgeuntersuchung mittels Bestimmung des schilddrüsenstimulierenden Hormons (TSH) und Ultra
      schalluntersuchung des Organs
    • Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung, einschließlich Dermatoskopie
    • Sonographische Untersuchung auf Vitalität des Fötus in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
    • Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus auf Wunsch der Schwangeren
      außerhalb der GKV-Leistungspflicht

Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt bis 150 Euro je Kalenderjahr pro versicherter Person
erstattet.

Sind Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung im Tarif CEJ mitversichert?

Ja und zwar zu 100 Prozent bis 50 Euro je Kalenderjahr und je versicherter Person.

Warum ist eine private Krankenzusatzversicherung zur GKV für Kinder wichtig?
Leistung / Thema Der Bedarf ist groß. Denn GKV-versicherte Kinder …
Sehhilfen ... bekommen von der Kasse keinen Zuschuss für Brillengestelle. Ab dem 18. Lebensjahr entfällt
i. d. R. auch der Zuschuss für Brillengläser und Kontaktlinsen (Ausnahme: Patienten mit

schwerer
Sehschwäche).
Naturheilverfahren bekommen die Kosten für vom Heilpraktiker durchgeführte Naturheilverfahren von der
Krankenkasse nicht erstattet, bei Ärzten nur sehr eingeschränkt.
Vorsorgeuntersuchungen /
Impfungen
erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für wichtige Vorsorgeuntersuchungen (z. B. J2,
Schielvorsorge) und bestimmte Impfungen (z. B. Reiseimpfung gegen Cholera).
Auslandsreisen haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt
und keinen Anspruch auf einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Freie Krankenhauswahl haben keine freie Krankenhauswahl.
Krankenhausbehandlung haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf freie Arztwahl, auch nicht bei ambulanten
Operationen im Krankenhaus.
Stationäre Unterbringung ... haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.
Rooming-in (Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson) ist i. d. R. nur bis zum Ende

des Vorschulalters vorgesehen.
Kieferorthopädie ... bekommen – bei Einstufung in mindestens KIG-Stufe 3 – nur die Behandlungskosten
erstattet, die im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind („GKV-Standard“).
Zahnprophylaxe /
Fissurenversiegelung
erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung und für
Fissurenversiegelungen (nur für hintere Backenzähne aber nicht für Milchzähne).

Die Junior-Police CEJ bietet Lösungen und schließt wesentliche Lücken. Detailliertere Informationen und Erläuterungen zu
den jeweiligen Leistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Was erstattet die Junior-Police CEJ für Kieferorthopädie?

Die Junior-Police CEJ erstattet Kfo-Behandlungen mit 100 Prozent bis max. 2.000 Euro je Versicherungsfall, sofern diese medizinisch notwendig sind – völlig unabhängig von der in der GKV üblichen KIG-Stufe. Das heißt, folgende Leistungen außerhalb des GKV-Leistungsumfangs werden übernommen:

  • Maßnahmen für leichte Fehlstellungen.
  • Maßnahmen für gering ausgeprägte Fehlstellungen.
  • Kosten für besondere Kfo-Behandlungsmethoden bei Fehlstellungen, wie z. B. die Aligner-Therapie / Invisalign-Verfahren mit individuell gefertigten, dünnen und durchsichtigen Kunststoffschienen.
  • Kosten für Mehrleistungen gegenüber der kieferorthopädischen „GKV-Standardbehandlung“ (z. B. unsichtbare Brackets, Mini-Brackets (Metall), Kunststoff- oder Keramik-Brackets und farblose Bögen / Schienen, Langzeit-Retainer (GKV bezahlt Retainer für maximal zwei Jahre), hochelastische Nitinol-Bögen etc.).
  • Kfo-Behandlungen bei Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Ende des Jahres, in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet! Die in der GKV vorgesehene Eigenbeteiligung von 20 Prozent bzw. 10 Prozent bei vorzeitigem Abbruch der Kfo-Maßnahme wird im Rahmen der Junior-Police CEJ nicht übernommen.
Was ist mit Auslandsreisen, die über die Vertragsdauer im Tarif CEJ hinaus andauern?

Beginnt ein Auslandsaufenthalt in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person 20 Jahre alt wird, besteht der Auslandsreiseversicherungsschutz über dieses Kalenderjahr hinaus, längstens insgesamt für die ersten 42 Tage dieses Auslandsaufenthaltes.

Was leistet der Tarif CEJ, wenn gleichzeitig der Tarif SG1 oder SG2 besteht?

Werden Wahlleistungen nach einem Unfall beansprucht, werden diese aus dem Tarif SG erstattet. Aus dem Tarif CEJ wird
das Ersatzkrankenhaustagegeld gezahlt
.

Was leistet die GKV für Kieferorthopädie (Kfo)?

Nach § 29 SGB V gehört die Kfo-Behandlung zum Leistungsumfang der GKV, wenn bei ihrem Beginn eine Einstufung mindestens in KIG-Stufe 3 (KIG-Stufen = kieferorthopädische Indikationsgruppe) erfolgt und die versicherte Person noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Ausnahmen beschränken sich auf erwachsene Patienten mit schweren Kieferanomalien, die sich nur durch kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfolgreich korrigieren lassen.

Merkmale GKV-Leistung
KIG-Stufe 1 Leichte Fehlstellung, die primär aus ästhetischen Gründen behandelt werden kann.
KIG-Stufe 2 Zahnfehlstellung mit geringerem Ausprägungsgrad, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht.
KIG-Stufe 3 Ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
KIG-Stufe 4 Stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
KIG-Stufe 5 Extrem stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen
eine Behandlung erforderlich macht.

Die GKV übernimmt die Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung, die im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind. Die Patienten haben dabei einen Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (GKV-Standard). Diese Leistungen wird der Behandler zu 80 Prozent mit der Krankenkasse abrechnen (für das zweite in Behandlung befindliche Kind: 90 Prozent). Die restlichen 20 Prozent (bzw. 10 Prozent) haben die Patienten zunächst als Eigenanteil zu zahlen. Dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss der
Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Wählen Versicherte eine kieferorthopädische Versorgung, die über das GKV-Standardangebot hinausgeht (z. B. unsichtbare Brackets, Mini-Brackets, Kunststoff- oder Keramik-Brackets, farblose Bögen / Schienen, hochelastische Nitinol-Bögen etc.), haben sie die damit verbundenen Mehrkosten selbst zu tragen. Wählen Versicherte dagegen einen Behandlungsplan für Methoden, die von der GKV-Erstattung ausgeschlossen sind, haben sie die Kosten – trotz Einstufung in KIG-Stufe 3 – zu 100 Prozent selbst zu tragen. Das ist zum Beispiel bei der Aligner-Therapie / Invisalign-Verfahren mit individuell gefertigten, dünnen und durchsichtigen Kunststoffschienen der Fall.

Was zeichnet die Junior-Police CEJ aus?

Die Continentale bietet mit der Junior-Police einen kindgerechten Rundum-Zusatzschutz. Der Tarif CEJ umfasst bedarfsgerechte ambulante, stationäre, kierferorthopädische und zahnprophylaktische Leistungen sowie einen Auslandsreisekrankenschutz. Er ergänzt die Leistungen der GKV speziell für den Bedarf von Kindern und Jugendlichen.

Welche Antragsformulare stehen für die Junior-Police CEJ zur Verfügung?

Die Junior-Police CEJ kann mit dem Kompaktantrag Gesunde Ergänzung 2676 und mit dem Standardantrag 0451 beantragt
werden. Dieser beinhaltet alle Pflichtinformationen und Beiträge.

Welche Leistungen für Naturheilverfahren sind im Tarif CEJ vorgesehen?

Die Kosten für Naturheilverfahren werden zu 100 Prozent bis zu den Mindestsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktikererstattet. Die Junior-Police CEJ umfasst außerdem bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus unserem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren, die bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeiträgen zu 100 Prozent erstattet werden. Die Leistung der GKV wird voll berücksichtigt. Leistet diese nicht, beträgt die tarifliche Leistung 50 Prozent.

Arzneimittel im Rahmen von Naturheilverfahren ersetzt die Junior-Police CEJ mit einer GKV-Vorleistung zu 100 Prozent und ohne diese zu 50 Prozent. Die Leistung für Arzneimittel ist auf 100 Euro pro Kalenderjahr für die versicherte Person begrenzt.

Welche Leistungen sieht die Junior-Police CEJ für Auslandsreisen vor?

Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen bietet die Junior-Police CEJ Versicherungsschutz für:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung (ohne Heilpraktiker) einschließlich Röntgendiagnostik.
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung außer Massagen, Bäder und medizinische Packungen; Sondennahrung gilt als Arzneimittel, wenn eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten; anstelle des Kostenersatzes kann ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro gewählt werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren übernimmt der Versicherer die Kosten der Unterkunft einer nahe stehenden Person; für Kinder von 9 bis 14 Jahren nur, wenn dies medizinisch notwendig ist.
  • Den Transport zur stationären Behandlung mit einem speziellen Krankenfahrzeug (Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge) in das nächsterreichbare, für die Heilbehandlung nach medizinischen Kriterien geeignete Krankenhaus.
  • Rücktransportkosten, wenn für die versicherte Person im Ausland eine stationäre Heilbehandlung nach ärztlichem Befund von mehr als drei Wochen erforderlich ist oder wenn die Versorgung im Ausland nicht möglich ist.
  • Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall des Versicherten bis zu 10.000 Euro.
  • Rettungskosten aufgrund einer Rettung von Unfallverletzten mit unmittelbarer ärztlicher Hilfe bis zu einer Höhe von 2.500 Euro je versicherte Person.

Für bei Reiseantritt bekannte Krankheiten und bei einer geplanten Behandlung von Unfallfolgen, Krankheiten und
Sterilität / künstlicher Befruchtung im Ausland besteht kein Versicherungsschutz. Bei Schwangerschaften werden nur

akut erforderliche Behandlungen erstattet. Wettkampfbedingte Behandlungen von Berufssportlern sind ebenfalls

nicht versichert.

Welche stationären Leistungen erbringt die Junior-Police CEJ nach Unfällen?

Die Junior-Police CEJ sieht folgende stationäre Leistungen innerhalb Deutschlands infolge von Unfällen in Deutschland vor:

  • Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung, wenn erforderlich auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro je Tag bei Verzicht auf Ein- / Zwei-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung
  • Ambulante Operationen im Krankenhaus, wenn erforderlich auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
  • Erstattung der Zuzahlungen je Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes für versicherte Personen über 18 Jahre
  • Erstattung der Zuzahlungen zu Fahrtkosten
  • 150 Euro Leistungspauschale bei mindestens fünftägigem stationären Krankenhausaufenthalt
Welche Zahnärzte / Kieferorthopäden können im Tarif CEJ aufgesucht werden?

Alle Zahnärzte / Kieferorthopäden mit einer Kassenzulassung nach § 95 SGB V.

Wer kann sich in der Junior-Police CEJ versichern?

Aufnahmefähig sind Personen, die Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB) V haben, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die

Junior-Police CEJ kann solo, d. h. ohne einen Versicherungsschutz für die Eltern, abgeschlossen werden.

Werden ausländische Rechnungen im tarif CEJ zu den dort üblichen Preisen erstattet (keine Begrenzung auf die GOÄ)?

Ja. Rechnungen werden zu den ortsüblichen Preisen erstattet.

Werden belegärztliche Behandlungen im Tarif CEJ nur bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ / GOZ erstattet?

Wenn erforderlich, werden Behandlungen auch über die Höchstsätze hinaus bei einer vollstationären Behandlung oder
ambulanter Operation infolge von Unfällen übernommen.

Wie lange kann man in der Junior-Police CEJ versichert bleiben?

Die Junior-Police CEJ endet automatisch zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr
vollendet.

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