Die Continentale Berufshaftpflicht
für YogalehrerInnen
Unterrichten Sie Ihren Unterricht, wir kümmern uns um den Rest
Beim Yoga kommt es auf eine gute Balance, fließende Bewegungen und einen ausgeglichenen Atemrythmus an. Die Wahrscheinlichkeit sich hierbei zu verletzen, ist wesentlich geringer als bei anderen Sportarten. Und dennoch kann es passieren, dass sich einer Ihrer Schützlinge verletzt oder angemietete Räumlichkeiten beschädigt werden. Damit Sie auch in solchen Fällen nicht das Gleichgewicht verlieren, schützt Sie unsere Berufshaftpflicht für YogalehrerInnen.

Die Continentale Berufshaftpflichtversicherung für YogalehrerInnen
Mit uns bestens versichert
Wenn sich ein Kursteilnehmer während des Unterrichts verletzt
wenn die angemietete Räumlichkeit zu Schaden kommt
wenn unrechtmäßig Forderungen erhoben werden, wehren wir diese notfalls gerichtlich ab
wenn Sie in einem Sportstudio unterrichten möchten, wird in der Regel der Nachweis einer Berufshaftpflicht verlangt
Das Rund-um-Sorglos-Paket für als YogalehrerIn ab 119 Euro pro Jahr
Yogalehrer sein ist kein Beruf, sondern eine Berufung. Wenn Sie nach Ihrer Ausbildung als Yogalehrer professionell unterrichten möchten, empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Aktuell stehen Ihnen zwei Tarife zur Auswahl.

Echter Schutz im Schadenfall
Yoga ist eine Kombination weicher und fließender Bewegungen, die eine Abfolge aus anspannenden und entspannenden Asanas darstellen. Dass es beim Praktizieren dieser Übungen zu einer ernsthaften Verletzung kommt, ist eher selten. Doch wenn solch ein Fall tatsächlich einmal eintrifft und körperliche Beschwerden eines Kursteilnehmers auf Ihren Yoga-Unterricht zurückzuführen sind, kann das ernsthafte Konsequenzen für Sie und Ihre Zukunft als YogalehrerIn bedeuten.
Mit einer
Berufshaftpflicht für Yogalehrer
kann Ihnen viel Ärger eingespart werden. Denn zuerst einmal werden wir gerichtlich prüfen, wann eine Forderung rechtmäßig gegen Sie gestellt werden kann. Und sollte tatsächlich der Nachweis erbracht werden, haften wir für Sie mit einer Deckungssumme – je nach Tarif – von bis zu 5 Millionen Euro. Für Sie bedeutet das ganz konkret: Sie müssen sich nicht mit dem Kursteilnehmer privat auseinandersetzen und Sie haben keine finanziellen Einbußen zu befürchten.

Schutz für angemietete Räume
Auch die Räume, in denen Sie Ihren Unterricht gestalten, sind mit der
Continentale Berufshaftpflicht für Yogalehrer
abgedeckt. Denken Sie an die vielen Kursteilnehmer, die Regeln nicht einhalten und mit Getränken und Essen z.B. das teure Paket dauerhaft beschädigen können. Ebenso kann ein Teilnehmer über die Yogamatte eines anderen stolpern oder beim kräftigen Ausüben einer Asana mit seinem Bein einen anderen verletzen.
All das sind seltene Ausnahmefälle und werden Ihnen hoffentlich nie wiederfahren. Doch wir sind für Sie da, wenn Forderungen gegen Sie erhoben werden.
Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Wenn sich Ihr Studio im Raum Mainz, Wiesbaden oder Frankfurt am Main befindet, kann unser Team Ihnen gern auch persönlich zur Seite stehen. Als erfahrene Agentur im Bereich Berufshaftpflichtversicherungen für alternative Berufe, kennen wir uns sehr gut Ihren Bedürfnissen und Wünschen aus. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und prüfen Sie unsere Kompetenz und Menschlichkeit.

Weitere Schadenbeispiele
Ein Kursteilnehmer stolpert über eine Yogamatte
Ein Kursteilnehmer verletzt beim Ausüben der Asanas mit seinem Bein einen anderen Kursteilnehmer
Ein Kursteilnehmer stürzt beim Kopfstand und muss danach dauerhaft am Rücken behandelt werden
Einem Kursteilnehmer fällt sein Getränk zu Boden, dieser ist nun beschädigt und das Studio verlangt von Ihnen eine Entschädigung
Sie verwenden eine Duftkerze, die unerwartet Feuer fängt und einen Teil des angemieteten Studios beschädigt
Sie schütten aus Versehen Ihren Rote-Beete-Saft um, so dass sich das Parkett an der Stelle rot färbt und getauscht werden muss
Unser Auftrag
- Wir prüfen, ob die gegen Sie gestellten Ansprüche berechtigt sind.
- Wenn ja, begleichen wir den Schaden schnell und ohne weitere Fragen.
- Sind die Ansprüche unberechtigt, verteidigen wir Sie notfalls auch vor Gericht.