Continentale Private Krankenversicherung Comfort
Continentale Private Krankenversicherung Comfort

Continentale PKV Comfort

Ob selbstständig oder angestellt – der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich nicht nur finanziell für Sie lohnen. Während Sie bei der GKV einen festen prozentualen Anteil Ihres Gehalts bezahlen, ist der Beitrag bei der PKV monatlich festgelegt und hängt ganz von Ihren persönlich gewählten Leistungen ab. So zahlen Sie nur für das, was Sie auch wirklich brauchen. In der Regel ist eine Ersparnis um mehr als 50% möglich bei gleichzeitig besseren Leistungen. Lassen Sie uns gern für Sie Ihr individuelles Angebot errechnen – völlig unverbindlich und gratis.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

5 von 5 Sterne bei 108 Bewertungen auf Google.

Starke Leistungen zum kleinen Preis

Persönlicher kompetenter Ansprechpartner

Flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestaltbar

Die Continentale PKV Comfort

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV) ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig überlegt sein will. Ob Sie als Selbstständiger flexibel und individuell abgesichert sein möchten oder als Angestellter nach einer leistungsstarken Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung suchen – der Tarif Comfort bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sich perfekt an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Profitieren Sie von umfassendem Schutz, hoher Servicequalität und innovativen Konzepten, die weit über den Standard hinausgehen. Unsere Tarife zeichnen sich durch Transparenz, Flexibilität und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus – genau das, was Sie brauchen, um sich in jeder Lebenslage sicher zu fühlen.

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der PKV bei der Continentale und entdecken Sie eine Krankenversicherung, die so individuell ist wie Sie selbst.

Sie entscheiden, in welchem Krankenhaus oder Privatklinik Sie behandelt werden möchten. Gerade bei speziellen Erkrankungen kann es sich positiv auswirken eine Klinik aufzusuchen, die auch solche Fälle spezialisiert ist.

Gehen Sie bei einem Thema direkt zum Facharzt und verlieren Sie keine Zeit beim Einholen einer Überweisung durch den Hausarzt. Oftmals erhalten Sie als Privatpatient auch deutlich schneller einen Termin.

Die Selbstbeteiligung ist leistungsdynamisch, d.h. diese fällt entsprechend dann an, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Pro Besuch beim Arzt oder Tag im Krankenhaus sind das 20 Euro und pro Hilfsmittel – wie zum Beispiel Knieorthese – sind das 50 Euro. Wenn Sie Anstelle eines Originalpräparates ein Generika nehmen, fällt sogar gar keine Selbstbeteiligung an.

Ob beruflich oder privat – führt Sie das Leben ins Ausland, dann sind Sie auch hier bis zu 6 Monate versichert. So können Sie es sich auch dort gut gehen lassen.

Wenn Ihnen eine regelmäßige Impfversorgung wichtig ist, profitieren Sie im Tarif Comfort besonders. Dieser deckt alle Impfungen ab, die von der STIKO empfohlen werden.

Wenn Sie uns keine Rechnung einreichen, dann erhalten Sie bis zu 6 Monatsbeiträge zurück. Oft lohnt es sich daher Maßnahmen aus eigener Tasche zu finanzieren, um dann hinterher von der Beitragsrückerstattung zu profitieren.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Weitere Vorteile der Continentale private Krankenversicherung Comfort

Weniger zahlen als bei der GKV

Aufgrund der einkommensabhängigen Abgabe zahlen viele Arbeitnehmer und Selbstständige den Höchstbetrag von rund 840 Euro und oft ohne Möglichkeit auf Beitragsrückerstattung. Wenn Sie dann noch Zusatzleistungen wählen, landen Sie schnell bei 1.000 Euro monatlichen Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung. Bei der PKV hingegen ist der Beitrag pauschal zu zahlen und leistungsabhängig. Oft genießen Sie in der privaten Krankenversicherung einen besseren Schutz zum deutlich günstigeren Preis.

Bis zu 80% für Zahnersatz

Ein schönes Lächeln mit gesunden Zähnen macht jeden attraktiv. Der Tarif Comfort unterstützt Sie finanziell dabei, dass das auch so bleibt. Während Zahnbehandlungen und zahnprophylaktische Maßnahmen zu 100% abgedeckt werden, genießen Sie bis zu 80% finanzielle Unterstützung für Zahnersatz wie zum Beispiel Implantate, Brücken oder Kronen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind solche Leistungen entweder nur sehr gering oder gar nicht abgedeckt.

Naturheilverfahren

Sie vertrauen auf natürliche Heilverfahren wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik oder TCM? Dann bringen Sie mit der Continentale PKV nicht nur Ihren Geist, sondern auch Ihr Portemonnaie im Einklang. Denn alle Kosten für Naturheilverfahren werden zu 100% abgedeckt, was bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht der Fall ist. Profitieren Sie von Methoden, die keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben und probieren Sie alternative Heilmethoden ohne zusätzliche Kosten aus.

Vom medizinischen Fortschritt profitieren

Im Tarif Comfort sind auch medizinische Innovationen abgedeckt Dank einem offenen Hilfsmittelkatalog. Das bedeutet, dass Sie von modernen Behandlungen Anspruch nehmen können ohne hinterher auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der Regel einen festen Leistungskatalog, der nur dann die Kosten einer Behandlung abdeckt, wenn sich diese über Jahre hin bewährt hat.

Garantierte Leistungen lebenslang

Alle Leistungen, die Sie beim Abschluss der PKV Comfort auswählen, stehen Ihnen garantiert ein Leben lang zur Verfügung. Sie können jederzeit Leistungen abwählen oder neue dazu wählen. Bei der GKV haben Sie keine solche Auswahl zur Möglichkeit. Des Weiteren können diese jederzeit eingeschränkt werden, so dass eine für Sie notwendige Leistung plötzlich nicht mehr unterstützt wird.

100% für Psychotherapie

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr ungewöhnlich einen Psychotherapeuten aufzusuchen, um besser mit den gesteigerten Anforderungen unserer beschleunigten Gesellschaft zurecht zu finden. Das hat auch die Continentale erkannt, weshalb unser Tarif Comfort ambulante Sitzungen bei einer Psycho- oder Verhaltenstherapie für bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abdeckt (die SB beträgt 20 Euro pro Sitzung).

Mehr Schutz in der Continentale PKV Comfort mit folgenden Leistungen

Wenn Sie sich für den Tarif Comfort mit bestimmten Leistungen entschieden haben, ist der Wechsel in einen besseren Tarif mit Wartezeiten oder einer Gesundheitsprüfung verbunden. Doch manchmal lohnt es sich in einen höheren Tarif zu wechseln. Mit der Option P halten Sie sich die Türe auf jederzeit den Tarif wechseln zu können und sofort von einem gesteigerten Versicherungsschutz zu profitieren.

Manchmal ist die stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus unausweichlich. Da ist es dann aber angenehm, wenn Sie sich kein Zimmer mit vielen anderen Menschen teilen müssen und in Ruhe genesen können. Der stationäre Ergänzungstarif SP1 bietet Ihnen einen Aufenthalt in einem Ein-Bett-Zimmer, während SP2 ein Zwei-Bett-Zimmer für Sie bereit hält.

Viele Menschen scheuen den Beitritt in eine private Krankenversicherung aufgrund der höheren Kosten im Alter, da der Beitrag weiterhin pauschal bleibt, während die Kosten für eine GKV aufgrund des geringeren Einkommens wie z.B. deutlich sinken. Um auch bei der PKV von einem niedrigeren Beitrag zu profitieren, haben wir den Tarif BB ins Leben gerufen, mit dem Sie für einen ermäßigten Beitrag im Alter vorsorgen können.

Das Krankentagegeld ist für Selbstständige ein Muss. Denn wenn diese nicht mehr arbeiten können – sei es durch Krankheit oder Unfall – gibt es oft keinen, der für sie einspringt und die fehlenden Einnahmen kompensiert. Mit dem Krankentagegeld sorgen Sie für solche Zeiten vor. Sie bestimmen ab welchem Tag Ihres Ausfalls, Sie welche Geldsumme erhalten möchten.

Sie möchten auf die heilenden Maßnahmen eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthaltes nicht verzichten? Dann ist der Tarif KS genau das Richtige für Sie. Damit werden alle Kosten für Kuren auch in der privaten Krankenversorgung abgedeckt.

Sollten Sie sich einmal in der Situation befinden Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen, lohnt es sich über die Option PflegeGarant zu verfügen. Ambulante Pflegeversorgung kann teuer sein und auch die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen oft nicht aus, um Sie optimal zu versorgen. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, über welchen Pflegeschutz Sie verfügen sollten, um im Fall der Fälle bestens ausgerüstet zu sein.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Wer kann von der Continentale PKV Comfort profitieren?

  • Angestellte, die mehr als 66.600 Euro pro Jahr (Stand 2024) verdienen, haben die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversorgung. Aufgrund ihres hohen Gehalts ist der Wechsel in die PKV in der Regel mit einer finanziellen Entlastung verbunden.

  • Selbstständige, können unabhängig von Ihrem Einkommen direkt in die PKV eintreten. Hier lohnt es sich die Kosten zur GKV und PKV miteinander zu vergleichen, damit Sie auch wirklich sparen.

  • Studenten können bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester zwischen GKV und PKV wählen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie versicherungspflichtig in der GKV.

  • Kinder können unter bestimmten Bedingungen über die PKV eines Elternteils kostengünstig versichert werden, z. B. wenn ein Elternteil in der PKV ist und ein hohes Einkommen erzielt, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Was kostet der Continentale PKV-Tarif Comfort?

Die Kosten für die private Krankenversicherung Comfort sind abhängig von Ihren gewählten Leistungen. Ob Krankentagegeld V, Wechseloption P oder Stationäre Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer im Falle einer Krankheit mit SP2, gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Um aber dennoch einen kleinen Einblick zu den Kosten zu erhalten, haben wir Ihnen ein Beispiel vorbereitet.

Beispiel Jenny, 34 Jahre, Freiberuflerin

nur 442,63 € pro Monat*

Kosten zur Continentale PKV Comfort
  • Krankenvollversicherung
    Tarif Comfort

  • Stationäre privatärztliche Behandlung und Zwei-Bett-Zimmer,
    Tarif SP2

  • Pflegepflichtversicherung,
    Tarif PVN

  • Option, um den Versicherungsschutz später zu erweitern,
    Tarif OPTION-P

* Für Arbeitnehmer reduziert sich der Beitrag noch um den Arbeitgeberzuschuss. So zahlen Arbeitnehmer im Monat nur 225,56 Euro.

Alle Leistungen auf einen Blick

Ambulante Leistungen COMFORT*
Privatärztliche Behandlung 100 %, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), freie Arztwahl
Naturheilverfahren /
Heilpraktikerleistungen
100 %, gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu den Mindestsätzen und nach unserem
Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren
Psychotherapie 100 %, 50 Sitzungen je Kalenderjahr (KJ); ab der 31. Sitzung nach vorheriger Leistungszusage
Arznei- / Verband- / Heilmittel 100 % Arzneimittel (allopathisch und homöopathisch) inkl. Sondennahrung
Vorsorgeuntersuchungen 100 %, nach gesetzlichen Programmen (ohne Altersgrenzen / Intervalle)
Impfungen 100 %, nach STIKO (Ständige Impfkommission) – keine reise- oder berufsbedingte Impfungen
Hilfsmittel 100 %, ohne abschließende Aufzählung; Kostenvoranschlag (KVA) ab 1.000 €, sonst 80 %
Brillen / Kontaktlinsen 100 %, max. 300 € innerhalb von 2 KJ (Erstbezug mit Verordnung)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 100 %, verordnete DiGA gemäß BfArM-Verzeichnis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Stationäre Leistungen COMFORT* + Wahlleistungstaruf SP2
Privatärztliche Leistungen 100 %, auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) hinaus,
freie Arztwahl
Unterkunft Zwei-Bett-Zimmer, freie Krankenhauswahl
Zahnärztliche Leistungen COMFORT*
Zahnbehandlung / -prophylaxe
inkl. Material / Labor
100 %, für Honorare bis zum Höchstsatz der GOÄ / GOZ, freie Arztwahl
Zahnersatz, Kieferorthopädie,
Funktionsdiagnostik, 6 Implantate inkl.
Augmentation, inkl. Material / Labor
bis zu 80 %, für Honorar bis zum Höchstsatz der GOÄ / GOZ; Heil- / Kostenplan vorab erforderlich
Leistungsstaffel Tarif EB (anteilig vom versicherten Prozentsatz): in den ersten zwei KJ max. 2.500 Euro, in den ersten drei KJ max. 3.500 Euro, ab dem vierten KJ max. 10.000 Euro für jeweils zwei aufeinanderfolgende KJ (Leistungsstaffel entfällt bei Unfällen)

* Leistungsdynamische Selbstbeteiligung: 20 Euro je medizinischer Leistung (z. B. je Behandlung, je Arzneimittel, je Impfstoff, je Heil- / Hilfsmittel, je stationärem Behandlungstag für maximal 14 Tage) und 50 Euro je Hilfsmittel (z. B. Knieorthese); keine Selbstbeteiligung bei Generika und Sehhilfen

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Continentale PKV Comfort

Weitere Vorteile für Angestellte mit der Continentale PKV Comfort

Als Angestellter kann sich der Wechsel in die PKV besonders lohnen. Dadurch, dass ohnehin nur Angestellte mit einem höheren Einkommen ab 66.600 Euro in die private Krankenversicherung wechseln können, ergibt sich allein dadurch bereits für die meisten eine Ersparnis. Denn statt des prozentualen Anteils in Höhe von insgesamt 16,2% (14,6% allgemeiner Beitrag plus variabler Zusatzbeitrag bis zu 1,6%), was einer monatlichen Summe von 1.087,80 Euro bedeutet, fallen nur pauschale Kosten an, die sich nach Ihren ausgewählten Leistungen richtet.

Und das Beste für Angestellte: Viele Continentale Leistungen wie die Wahlleistungsoption P, die Pflegepflichtversicherung PVN, der Kurtarife KS, der Beitragsentlastungstarif BB und das Krankentagegeld V sind arbeitgeberzuschussfähig und steuerlich attraktiv.

Lassen Sie uns gern ein unverbindliches Angebot für Sie errechnen und mit Ihrem aktuellen GKV Tarif vergleichen. Sicherlich können wir für Sie eine kostengünstigere und dennoch leistungsstärkere Gesundheitsversorgung anbieten.

Private Krankenversicherung Comfort der Continentale für kürzere Wartezeiten

Kürzere Wartezeiten mit einer privaten Krankenversicherung

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Ärzte Privatpatienten bevorzugt behandeln. Aktuelle Studien wie die zum Thema „Einfluss von Versichertenstatus und Einkommen aus die Wartezeit im ambulanten Bereich„, welche in der Ausgabe 05/2012 erschienen ist, bestätigen eine halb so lange Wartezeit für PKV-Patienten beim Facharzt. Auch die im Statista-Umfrage zur Wartezeit auf den letzten Arzttermin nach Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 belegt, dass GKV-Versicherte doppelt so häufig 3 Wochen auf einen Termin warten müssen wie privat Versicherte.

Es gibt auch gute Gründe dafür, warum Ärzte die PKV lieben. Zum einen können Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen, was oft eine höhere Vergütung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erlaubt. Zum anderen bietet die GOÄ eine Möglichkeit, Leistungen individuell und in verschiedenen Steigerungssätzen abzurechnen, was ebenfalls bei GKV-Patienten nicht möglich ist.

Wenn auch Sie von kürzeren Wartezeiten profitieren wollen, dann gibt es einen Grund mehr für Sie sich ein Angebot von uns erstellen zu lassen. Natürlich völlig unverbindlich und kostenlos.

Der Beitrag der Continentale Private Krankenversicherung Comfort

Günstiger Dank intelligentem Selbstbeteiligungskonzept

Der Tarif COMFORT unterscheidet sich bewusst von anderen, da er eine „leistungsdynamische“ Selbstbeteiligung bietet, anstatt einer starren jährlichen Pauschale. Dieses Konzept ist nicht nur transparent und leicht nachvollziehbar, sondern auch besonders wirtschaftlich.

Bei medizinischen Leistungen zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 20 Euro pro Leistung, z. B. für einen Arztbesuch oder ein Arzneimittel. Für Hilfsmittel, wie etwa eine Knieorthese, beträgt die Selbstbeteiligung 50 Euro. Bestimmte Leistungen wie Generika, Brillen und Kontaktlinsen sind komplett selbstbeteiligungsfrei.

Ihre jährliche Selbstbeteiligung hängt davon ab, wie häufig Sie Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen – sie passt sich Ihrem individuellen Bedarf an und bleibt so nachvollziehbar.

Warum dieses Konzept? Ganz einfach: Es ist effizient. Um in einem klassischen Tarif mit einer festen jährlichen Selbstbeteiligung von 600 Euro auf den gleichen Betrag zu kommen, müssten Sie jeden Monat ein- bis zweimal zum Arzt gehen und jedes Mal ein Medikament verordnet bekommen. Mit dem COMFORT-Tarif zahlen Sie nur, was Sie tatsächlich benötigen – das spart Kosten und macht die Versicherung fair und flexibel.

20 Euro Selbstbeteiligung (SB) – Ein Beispiel, wie wenig das ist

Stellen wir uns vor, Sie hätten im vergangenen Jahr verschiedene Vorsorge- und Behandlungstermine wahrgenommen:

  • Einen Hausarztbesuch für eine Impfung mit Originalpräparat und einen Gesundheits-Check.

  • Drei Zahnarzttermine, darunter Vorsorge, eine Kariesbehandlung mit Röntgen und zwei Sitzungen zur Parodontosebehandlung.

  • Einen ambulanten Krankenhaustermin zur Erstversorgung einer Sportverletzung am Fuß, inklusive Röntgen.

  • Einen Termin beim niedergelassenen Chirurgen zur Nachversorgung der Sportverletzung, mit Verordnungen für Schmerzmittel und Salbe (beides Generika).

  • Einen Augenarzttermin zur Sehschärfenkontrolle, mit Verordnung einer neuen Brille.

  • Einen Besuch beim HNO-Arzt wegen einer fieberhaften Nasennebenhöhlenentzündung, mit Verordnungen für Antibiotika (Originalpräparat) und Nasentropfen (Generika).

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Continentale Private Krankenversicherung Comfort

100% für Zahnbehandlungen, 80% für Zahnersatz

Bei ambulanten Zahnbehandlungen stehen wir Ihnen finanziell zur Seite. Material- und Laborleistungen übernehmen wir zu 100 %, während für Zahnersatz, Implantate und komplexe Maßnahmen wie den Kieferaufbau bis zu 80 % der Kosten gedeckt werden.

Damit alle anfallenden Kosten vollständig übernommen werden, empfehlen wir, vorab einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einzureichen. Ohne diese Bestätigung kann die Erstattung um 50 % reduziert werden.

Zahnstaffel für maximale Beitragsstabilität

In den ersten fünf Kalenderjahren gilt eine Zahnstaffel, die speziell dazu dient, unsere Mitglieder vor steigenden Beiträgen zu schützen – mit Ausnahme von Unfallfolgen, die nicht durch Nahrungsaufnahme entstanden sind. Innerhalb dieses Zeitraums erstatten wir bis zu 1.000 Euro pro Jahr, was sich bis zum fünften Jahr auf insgesamt maximal 5.000 Euro summiert.

Ab dem sechsten Jahr erhöhen wir die Leistung und übernehmen Kosten von bis zu 10.000 Euro pro Leistungsperiode von 24 Monaten.

Worauf warten Sie noch?

Persönlicher Ansprechpartner für individuellen Service

Mit einem festen Ansprechpartner bieten wir Ihnen einen erstklassigen Service, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Ihr Ansprechpartner kennt Ihre Situation im Detail und steht Ihnen kompetent und unkompliziert zur Seite – sei es telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Der Vorteil: Sie müssen Ihre Anliegen nicht immer wieder von Anfang an erklären, da Ihr Ansprechpartner stets über den aktuellen Stand informiert ist.

Dieser kontinuierliche Kontakt spart Zeit, verhindert Missverständnisse und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur schnelle und effektive Lösungen zu bieten, sondern auch eine vertrauensvolle Betreuung, bei der Ihre Zufriedenheit im Mittelpunkt steht. Wir sind für Sie da – persönlich, zuverlässig und engagiert.

Ihr Online-Magazin für Gesundheit und Wohlbefinden

Unser Online-Magazin informiert über Themen wie Gesundheit, Prävention und persönliches Wohlbefinden. Es bietet Ihnen eine Vielzahl an interessanten und lehrreichen Inhalten – von aktuellen Nachrichten und hilfreichen Ratschlägen bis hin zu fundierten Einschätzungen von Experten. Egal, ob Sie sich für gesunde Ernährung, Fitness, mentale Gesundheit, neue medizinische Entdeckungen oder bewährte Behandlungsmethoden interessieren – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Mit regelmäßig aktualisierten Artikeln, die einfach verständlich sind, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich schnell und ohne Aufwand über relevante Themen zu informieren. Ob Sie nach praktischen Tipps für einen gesunden Lebensstil suchen, die neuesten Trends in der Gesundheitsforschung kennenlernen möchten oder tiefere Einblicke in medizinische Fragen gewinnen wollen – unser Magazin bietet Ihnen vielfältige Inhalte, die Ihren Horizont erweitern und inspirieren.

Schnelle und unkomplizierte Erstattung Dank RechnungsApp

Mit der Continentale RechnungsApp wird das Einreichen von Unterlagen so einfach wie nie zuvor. Ob Rechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Dokumente – über die App können Sie alles sicher und direkt von Ihrem Smartphone aus an uns senden. Öffnen Sie einfach die App, fotografieren Sie das Dokument oder laden Sie es aus Ihren Dateien hoch, und senden Sie es mit nur wenigen Klicks ab.

Dank unserer effizienten Bearbeitung werden viele Leistungsabrechnungen, wie etwa für ambulante Arztbesuche, Rezepte oder kleinere Behandlungen, schnell bearbeitet. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Werktage eine Rückmeldung. So sparen Sie wertvolle Zeit und Aufwand und können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren.

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FAQ zur Continentale PKV Comfort

Ja, ausländische Rechnungen werden zu den in dem jeweiligen Land üblichen Preisen erstattet, ohne dass eine Begrenzung auf die GOÄ erfolgt.

Ja, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland werden ausländische Rechnungen zu den dort üblichen Preisen erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Orts- oder Landesüblichkeit, das heißt, es werden die in dem jeweiligen Gebiet oder Land als angemessen anerkannten Beträge berücksichtigt. Gemäß § 1 Abs. 5 MB/KK 2009 wird das Versicherungsverhältnis bei einem Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum fortgesetzt, allerdings nur bis zu den Leistungen, die im Inland erbracht werden würden. Die Schweiz wird hierbei den Ländern des EWR gleichgestellt.

Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?

Ja. Der Versicherungsschutz besteht für einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten im außereuropäischen Ausland ohne besondere Vereinbarung. Sollte der Aufenthalt aufgrund notwendiger medizinischer Behandlung länger als sechs Monate dauern, bleibt der Versicherungsschutz für den Zeitraum bestehen, in dem die versicherte Person nicht transportfähig ist.

Werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernommen?

Ja, die Kosten für bis zu drei Versuche einer künstlichen Befruchtung, einschließlich ambulanter ärztlicher Leistungen sowie Arznei- und Verbandmittel, werden erstattet – unabhängig vom gewählten Verfahren. Sollte eine ambulante Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, werden auch die Kosten für stationäre Krankenhausleistungen übernommen. Die Maßnahme muss ärztlich als medizinisch erforderlich eingestuft werden, und es muss ein entsprechender krankhafter Organbefund vorliegen. Zudem muss eine deutliche Erfolgsaussicht bestehen und die Behandlung in Deutschland durchgeführt werden. Vor der Durchführung der Behandlung ist eine schriftliche Zusage des Versicherers bezüglich der Kostenübernahme erforderlich. Die maximale Zahl von drei Versuchen bezieht sich auf die Gesamtzahl der ambulanten und stationären Versuche. Die Behandlungskosten des Partners ohne krankhaften Befund werden nur dann übernommen, wenn dieser über eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Continentale oder einem anderen privaten Krankenversicherer verfügt, aus der keine Leistung für künstliche Befruchtung abgeleitet werden kann.

Werden die Kosten für Entwöhnungs- oder Entziehungsbehandlungen erstattet?

Ja. Die Kosten für bis zu drei Entziehungsmaßnahmen, einschließlich Entziehungskuren, werden erstattet, sofern keine Ansprüche auf Erstattung gegenüber anderen Kostenträgern bestehen. Ausgenommen sind jedoch Entzugsmaßnahmen aufgrund von Nikotinabhängigkeit. Vor Beginn der Entwöhnungs- oder Entzugsmaßnahme ist eine schriftliche Zusage bezüglich der Kostenübernahme erforderlich.

Was versteht man unter „notwendigen Transporten mit einem speziellen Krankenfahrzeug“?

Spezielle Krankenfahrzeuge können sowohl auf der Straße, auf dem Wasser als auch in der Luft eingesetzt werden. Die Kosten für die medizinisch notwendige Nutzung solcher speziellen Krankenfahrzeuge werden erstattet.

Bis wann muss ein Krankenhausaufenthalt gemeldet werden?

Eine separate Meldung eines Krankenhausaufenthaltes in Deutschland ist nicht notwendig.

Werden die Kosten für Hospizleistungen übernommen?

Ja. Die Kosten für die stationäre Versorgung in einem zugelassenen Hospiz, das palliativ-medizinische Behandlungen anbietet, werden erstattet. Sofern Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, übernimmt die Versicherung die darüber hinausgehenden Aufwendungen. Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (in Bezug auf Umfang und Höhe) ist erforderlich.

Werden die Kosten für eine stationäre Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation übernommen?

Ja. Die Kosten für eine Anschlussrehabilitation werden erstattet, wenn für die vorausgegangene Akutbehandlung im Krankenhaus eine Leistungspflicht bestand. Die Anschlussrehabilitation muss zudem vom Krankenhausarzt verordnet werden, und es muss weiterhin eine krankenhaustypische Behandlung für die Erkrankung erforderlich sein, auch nach der Verlegung aus der Akutbehandlung. Zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und der Aufnahme in der Einrichtung, in der die Anschlussrehabilitation durchgeführt wird, dürfen maximal zwei Wochen liegen.

Darf eine gemischte Krankenanstalt auch ohne vorherige Kostenzusage besucht werden?

Ja. Die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt werden auch ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn:

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelt,
  • die Krankenanstalt das einzige Krankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist,
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert.
Wird die Unterbringung und Behandlung in Privatkliniken übernommen?

Ja. Es werden auch die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen gemäß der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz erstattet, und zwar in Krankenhäusern, die nicht unter diese Regelungen fallen.

Werden belegärztliche Behandlungen bis zu den maximalen Sätzen der GOÄ / GOZ erstattet?

Im Tarif COMFORT sind bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Die Kosten für belegärztliche Leistungen werden gemäß der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen erstattet werden?

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen werden erstattet, wenn:

  1. Es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse handelt, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien basiert und die zur Unterstützung der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder zur Behandlung und Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen bestimmt sind.
  2. Diese Anwendungen im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind.
  3. Sie von einem approbierten Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet wurden.
  4. Sie nicht bereits anderen versicherten Leistungen zugeordnet sind.

Die Erstattung erfolgt bis zu dem Betrag, den der jeweilige Anbieter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten würde. Der Versicherer kann alternativ die digitalen Gesundheitsanwendungen selbst zur Verfügung stellen. Die Kosten werden pro Verordnung für maximal 12 Monate erstattet, danach ist eine neue Verordnung erforderlich. Ausgeschlossen sind Kosten für den Gebrauch von digitalen Gesundheitsanwendungen, wie etwa für Smartphones, PCs, Stromkosten oder Batterien.

Werden ambulante Krankentransporte erstattet?

Ja. Notwendige Transporte nach einem Unfall oder Notfall mit einem speziellen Krankenfahrzeug, ärztlich verordnete Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie sowie Krankentransporte bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) oder bei Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 3, 4 oder 5 werden erstattet. Diese Transporte müssen jeweils zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus erfolgen. Bei Pflegegrad 3 muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die den Transport notwendig macht.

Werden die Kosten für eine Behandlung in der Ambulanz eines Krankenhauses erstattet?

Ja. Gemäß § 4 Abs. 2 MB/KK 2009 besteht grundsätzlich die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Darüber hinaus steht der versicherten Person auch die Wahl unter liquidationsberechtigten Ärzten und Zahnärzten oder im Arztregister eingetragenen Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten offen, die in Krankenhaus- oder Hochschulambulanzen sowie in psychiatrischen oder geriatrischen Institutsambulanzen tätig sind. Die Abrechnung muss gemäß den gültigen amtlichen Gebührenordnungen erfolgen.

Werden die Kosten für einen Blindenführhund erstattet?

Ja, die Kosten für die Anschaffung eines Blindenführhundes sowie für das notwendige Training des Hundes und der sehbehinderten versicherten Person werden erstattet.

Gibt es einen Anspruch auf die Erstattung von Körperersatzstücken?

Ja, Körperersatzstücke (z. B. ein künstliches Kniegelenk) gelten als Hilfsmittel, die dazu dienen, Behinderungen sowie Krankheits- oder Unfallfolgen zu lindern oder auszugleichen. Zahnersatz fällt jedoch nicht unter diese Kategorie.

Wird der Begriff der Hilfsmittel offen gehandhabt?

Ja, der Tarif COMFORT enthält keinen festen Hilfsmittelkatalog. Dadurch ist auch der medizinische Fortschritt abgedeckt. Um im Bedarfsfall moderne, hochtechnisierte Geräte bereitstellen zu können und gleichzeitig die Kosten im Rahmen zu halten, gibt es eine ausführungsbezogene Leistungsbeschreibung im Tarif. Der Leistungsumfang für Hilfsmittel wird in der Höhe auf das medizinisch notwendige Maß begrenzt, um unnötige Luxusausführungen zu vermeiden. Es wird empfohlen, dass Ihre Kunden den Leistungsumfang für Hilfsmittelerstattungen im Bedarfsfall vor dem Bezug bei ihrem zuständigen Kundendienst-Centrum erfragen.

Wie erfolgt die Erstattung von Sehhilfen?

Die Kosten für Sehhilfen werden pro Leistungsperiode bis zu einem Betrag von 300 Euro erstattet. Jede Leistungsperiode umfasst zwei Kalenderjahre. Das Jahr des Versicherungsbeginns wird als erstes Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode betrachtet, nicht das Jahr des ersten Bezugs.

Eine ärztliche Verordnung ist unter den folgenden Bedingungen nicht erforderlich:

  • Die erste Sehhilfe wird mehr als drei Jahre nach Tarifbeginn angeschafft oder es wurde ein Beitragszuschlag für Sehhilfen im Vertrag vereinbart.
  • Die medizinische Notwendigkeit wird durch die Rechnung nachgewiesen. Sphärische Werte unter + / – 0,5 Dioptrien gelten beispielsweise nicht als medizinisch notwendig.

Die Kosten für eine Folgeversorgung mit Sehhilfen werden übernommen, sobald die tarifliche Leistungsperiode von zwei Kalenderjahren abgelaufen ist. Eine Änderung der Sehschärfe oder eine Beschädigung der Brille bzw. der Kontaktlinsen sind nicht erforderlich.

Falls der Höchstbetrag für eine Sehhilfe (z. B. Brille) innerhalb der Leistungsperiode nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der verbleibende Betrag für die Erstattung weiterer Sehhilfen, wie z. B. Kontaktlinsen oder einer Sportbrille, verwendet werden.

Ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Versicherungsschutz enthalten?

Ja, die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) werden erstattet, wenn die versicherte Person an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und eine besonders intensive Versorgung aufgrund einer begrenzten Lebenserwartung erforderlich ist. Zudem muss die SAPV ärztlich verordnet und von qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt werden.

Werden Leistungen für die häusliche Behandlungspflege angeboten?

Ja, unter die Behandlungspflege fallen ärztlich verordnete medizinische Einzelleistungen, die von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden, wie beispielsweise Verbandwechsel, Blutdruckmessung, Katheterwechsel und ähnliches. Diese Maßnahmen dienen der Heilung, Besserung oder Linderung der Beschwerden und sollen eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. Eine vorherige schriftliche Zusage über die Leistung (sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Höhe) ist erforderlich.

Wird eine Heilmittelversorgung durch Krankenschwestern oder -pfleger angeboten?

Unter „Heilmitteln“ versteht man Maßnahmen wie physikalische Therapie, podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie. Diese müssen von qualifizierten Fachkräften der Heilhilfsberufe (z. B. Physiotherapeuten, Logopäden) nach einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung durchgeführt werden. Das Berufsbild der Krankenschwestern und -pfleger als staatlich geprüfte Angehörige der Heilhilfsberufe umfasst andere Tätigkeiten. Wenn sie in der Betreuung von lebenserhaltenden Systemen eingesetzt werden, wenden sie keine Heilmittel an.

Ist es möglich, Arzneimittel über das Internet zu beziehen?

Ja, Arzneimittel können auch über Internet- und Versandapotheken bezogen werden, sofern diese eine behördliche Erlaubnis für den Versandhandel innerhalb der Europäischen Union besitzen.

Werden im Rahmen der Arznei- und Verbandmittel auch Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung erstattet?

Ja, Präparate und Mittel zur enteralen und parenteralen (künstlichen) Ernährung werden erstattet, sofern eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.

Werden im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung auch Leistungen von Diplom-Psychologen erstattet?

Ja, die im Arztregister eingetragenen psychologischen Psychotherapeuten und -therapeutinnen gelten als Leistungserbringer im Sinne unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Tarif mit Tarifbedingungen Abschnitt…).

Werden STIKO empfohlene Schutzimpfungen erstattet?

Ja, die Kosten für Schutzimpfungen (einschließlich der Impfstoffe), die von der STIKO empfohlen werden, werden erstattet. Impfungen, die im Zusammenhang mit Reisen oder aus beruflichen Gründen durchgeführt werden, sind jedoch nicht erstattungsfähig.

Gibt es Alters- und Intervallbeschränkungen bei Vorsorgeuntersuchungen?

Bei den Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen gibt es keine Alters- oder Intervallbeschränkungen. Die leistungsdynamische Selbstbeteiligung schließt auch diese Untersuchungen ein. Zudem kann die Beitragsrückerstattung unter Umständen für die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen verwendet werden.

Gibt es eine RechnungsApp?

Mit der Continentale RechnungsApp können Versicherte Rechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne sowie Bescheinigungen (z. B. Arbeitsunfähigkeit oder Pflegeeinstufung) schnell und einfach einreichen. Viele Leistungsunterlagen zum Vertrag, wie z. B. Abrechnungen, werden direkt in die digitale Postbox der Versicherungsnehmer zugestellt. Es gibt jedoch bestimmte Unterlagen, die nicht digital versendet werden dürfen. Diese erhalten die Versicherten weiterhin per Briefpost, wie etwa Briefe mit auszufüllenden Vordrucken oder zeitlich befristete Leistungszusagen. Die App ist kostenlos für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.

Wichtiger Hinweis: Es ist ratsam, dass Versicherte ihre Rechnungen sammeln und diese erst dann einreichen, wenn es sich finanziell lohnt. Oft fällt die Beitragsrückerstattung höher aus als die Erstattung der Rechnungskosten.

Weitere Informationen zur Continentale RechnungsApp finden Sie unter www.continentale.de/rechnungsapp.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Nachversicherung von Neugeborenen?

Für Neugeborene, die gemäß § 2 Abs. 2 MB/KK 2009 ab der Geburt mitversichert werden, gilt:

  • Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten sofort nach der Geburt.
  • Es besteht Versicherungsschutz für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen, Gebrechen, Geburtsschäden, Anomalien, angeborenen Krankheiten und Erbkrankheiten, die bereits vor der Vollendung der Geburt entstanden sind.
  • Die monatlichen Beitragsraten sind erst ab dem Monat nach der Geburt zu zahlen.
Wie wird wirtschaftliches Verhalten der Versicherten belohnt?

Der Tarif COMFORT belohnt wirtschaftliches und gesundheitsbewusstes Verhalten seiner Versicherten. Er umfasst eine garantierte Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen im Falle der Leistungsfreiheit. Darüber hinaus besteht bei Leistungsfreiheit die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen. Diese Rückerstattung wird jährlich von der Mitgliedervertreterversammlung überprüft.

Welche Selbstbeteiligung sieht der Tarif Comfort vor?

Der Tarif COMFORT sieht keine feste oder prozentuale Selbstbeteiligung vor, sondern eine leistungsdynamische Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Euro pro Einzelleistung oder pro Behandlungstag bei einem Leistungserbringer abgezogen wird. Bei Hilfsmitteln fällt eine Selbstbeteiligung von 50 Euro an. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für die Ausleihe von Hilfsmitteln, wobei die Selbstbeteiligung von 50 Euro nur einmal für den gesamten Ausleih- oder Mietzeitraum des Hilfsmittels berechnet wird. Für den Kunden ist dieses System transparent und er kann seine Selbstbeteiligung durch ein wirtschaftliches Verhalten beeinflussen. Beispielsweise entfällt die Selbstbeteiligung für das Arzneimittel, wenn der Kunde ein Generikum bezieht.

Besonderheit gemäß § 193 Abs. 3 VVG: Sollte die Gesundheitsversorgung des Kunden über das durchschnittliche Maß hinausgehen, wird der jährliche Selbstbehalt gemäß den gesetzlichen Vorschriften für alle Krankenversicherer (nach § 193 Abs. 3 VVG) auf 5.000 Euro begrenzt. Auf diese Vorschrift wird explizit in Abschnitt F der Tarifbedingungen zum Tarif COMFORT hingewiesen. Die Einhaltung der Bestimmungen des § 193 Abs. 3 VVG (Selbstbehaltgrenze von 5.000 Euro) gilt für alle substitutiven Krankenversicherungen mit ambulanten und stationären Leistungen, unabhängig davon, ob eine feste, prozentuale oder leistungsdynamische Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

Der Hinweis auf den Unterschied zwischen den Begriffen Selbstbehalt und Selbstbeteiligung dient lediglich der sprachlichen Klarstellung. Inhaltlich bestehen keine Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen. Der Hinweis auf § 193 Abs. 3 VVG im Bedingungswerk soll dem Kunden verdeutlichen, dass der Tarif COMFORT mit einer leistungsdynamischen Selbstbeteiligung den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegt wie jeder andere Tarif der substitutiven Krankenversicherung.

Warum ist der Optionstarif OPTION-P wichtig?

Der Optionstarif OPTION-P ist für den Kunden von großer Bedeutung, da er langfristig die Flexibilität bietet, den Versicherungsschutz an sich verändernde persönliche Lebenssituationen und Bedürfnisse anzupassen. Der Vorteil: Ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten kann der bestehende Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden, beispielsweise durch eine Krankentagegeld-, Pflege- oder Kurversicherung. Zudem besteht die Möglichkeit, in einen Tarif mit höheren Leistungen zu wechseln.

Um dem Kunden und Ihnen größtmögliche Sicherheit zu bieten, empfehlen wir als Gesamtpaket den Tarif COMFORT in Kombination mit dem stationären Zusatztarif SP (privatärztliche Behandlung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer) sowie dem Optionstarif OPTION-P.

Warum setzt die Continentale auf die freie Arztwahl?

Unsere Versicherten profitieren bei uns grundsätzlich – auch im Tarif COMFORT – von der freien Arztwahl. Der Grund hierfür ist, dass wir der Meinung sind, dass die aktuellen Hausarztmodelle in der privaten Krankenversicherung keinen nennenswerten Beitrag zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten leisten.

Im Gegenzug muss der Versicherte jedoch mit Abzügen von bis zu 25 % bei der Kostenerstattung rechnen, wenn er direkt einen Facharzt aufsucht. Diese Abzüge können für den gesamten Behandlungsverlauf einer Erkrankung anfallen. In der Regel sind diese Abzüge in ihrer Höhe nicht begrenzt und kommen zusätzlich zu einer festen jährlichen Selbstbeteiligung.

Was zeichnet den Tarif COMFORT aus?

Die Continentale bietet mit dem Tarif COMFORT einen leistungsstarken, flexiblen und kosteneffizienten Versicherungsschutz. Ambulante Heilbehandlungen und Zahnbehandlungen werden zu 100 % bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnungen übernommen. Auch bei einer stationären Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse, einschließlich der freien Wahl des Krankenhauses, erfolgt eine Erstattung von 100 %. Für Zahnersatz werden 80 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen.

Dieser umfassende Versicherungsschutz wird zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten. In Kombination mit dem stationären Zusatztarif SP profitieren Kunden von erweiterten Leistungen als Privatpatient, einschließlich einer besseren Unterbringung bei stationären Krankenhausaufenthalten.

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