Bei den Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen gibt es keine Alters- oder Intervallbeschränkungen. Die leistungsdynamische Selbstbeteiligung schließt auch diese Untersuchungen ein. Zudem kann die Beitragsrückerstattung unter Umständen für die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen verwendet werden.