Ja, wenn die Ausbildung zum Facharzt beispielsweise wegen Elternzeit unterbrochen wird, kann eine Verlängerung der Ausbildungsvariante „AZ“ beantragt werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass die günstigen Konditionen der Ausbildungsvariante auch in solchen Ausnahmefällen weiterhin bestehen bleiben.