Ja, approbierte Psychologische Psychotherapeuten sind als Leistungserbringer im Sinne unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen anerkannt (Tarifbedingungen Abschnitt B I 3 b). Das bedeutet, dass die Behandlung durch solche Therapeuten im Rahmen der psychotherapeutischen Leistungen erstattungsfähig ist.