Leistung / Thema Der Bedarf ist groß. Denn GKV-versicherte Kinder …
Sehhilfen ... bekommen von der Kasse keinen Zuschuss für Brillengestelle. Ab dem 18. Lebensjahr entfällt
i. d. R. auch der Zuschuss für Brillengläser und Kontaktlinsen (Ausnahme: Patienten mit

schwerer
Sehschwäche).
Naturheilverfahren … bekommen die Kosten für vom Heilpraktiker durchgeführte Naturheilverfahren von der
Krankenkasse nicht erstattet, bei Ärzten nur sehr eingeschränkt.
Vorsorgeuntersuchungen /
Impfungen
… erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für wichtige Vorsorgeuntersuchungen (z. B. J2,
Schielvorsorge) und bestimmte Impfungen (z. B. Reiseimpfung gegen Cholera).
Auslandsreisen … haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt
und keinen Anspruch auf einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Freie Krankenhauswahl … haben keine freie Krankenhauswahl.
Krankenhausbehandlung … haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf freie Arztwahl, auch nicht bei ambulanten
Operationen im Krankenhaus.
Stationäre Unterbringung ... haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.
Rooming-in (Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson) ist i. d. R. nur bis zum Ende

des Vorschulalters vorgesehen.
Kieferorthopädie ... bekommen – bei Einstufung in mindestens KIG-Stufe 3 – nur die Behandlungskosten
erstattet, die im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind („GKV-Standard“).
Zahnprophylaxe /
Fissurenversiegelung
… erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung und für
Fissurenversiegelungen (nur für hintere Backenzähne aber nicht für Milchzähne).

Die Junior-Police CEJ bietet Lösungen und schließt wesentliche Lücken. Detailliertere Informationen und Erläuterungen zu
den jeweiligen Leistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.