CEZE Zahnzusatzversicherung der Continentale

CEZE Zahnzusatzversicherung der Continentale

Ihre Zahnlücken schließt Ihr Zahnarzt. Wir kommen für die Kosten bis zu 100% auf.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

5 von 5 Sterne bei 108 Bewertungen auf Google.

100% Zahnersatz

Zahnreinigung und Bleaching für 250 Euro p.a.

Keine Beitragserhöhung aus Altersgründen

"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 10/21

"100/100 Punkte" für CEZE

Handelsblatt Rating vom Mai 2023

"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 06/22

Die Leistungen des CEZE im Überblick

Zahnzusatzversicherung für Implantate CEZEZahnersatz/Implantate (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

  • Regelversorgung

  • Privatzahnärztliche Versorgung

  • Funktionsdiagnostik

  • Implantate ohne tarifliche Begrenzung je Kiefer

  • Augmentation (Knochenaufbau für Implantate)
  • Leistung ohne GKV-Vorleistung (zum Beispiel bei Ärzten ohne Kassenzulassung): 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten

CEZE ZahnbehandlungZahnbehandlung und Zahnerhalt (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

  • Plastische Füllungen
  • Parodontosebehandlung
  • Aufbissbehelfe und Schienen

Zahnprophylaxe mit CEZEZahnprophylaxe (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung
  • Zahnaufhellende Maßnahmen (zum Beispiel Bleaching)

Hypnose Zahnzusatzversicherung CEZESchmerzlinderung (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur und Hypnose

Highlights der CEZE Zahnzusatzversicherung

Top Marktposition: Spitzen Preis-Leistungs-Verhältnis auch im Vergleich mit Tarifen nach Art der Schaden.

KFO-Leistung für Kinder möglich: Kombination mit Tarif Junior-Police CEJ.

Schlanker Antragsprozess: Bei Tarif CEZP und CEZE nur drei Gesundheitsfragen für Erwachsene, zwei für Kinder im Zahnzusatzantrag.

Kostenbeispiele im Tarif CEZE

Zahn icon Ceze
Implantat Zahnzusatzversicherung CEZE
Kosten für Implantat 2.300,00 €
Anteil GKV 400,00 €
Erstattung CEZE 1.900,00 €
Ihre Kosten 0,00 €
Vollkeramik Krone Zahnzusatzversicherung CEZE
Kosten für Vollkeramikkrone 800,00 €
Anteil GKV 200,00 €
Erstattung CEZE 600,00 €
Ihre Kosten 0,00 €
Keramikinlay Zahnzusatzversicherung CEZE
Kosten für Keramikinlay 800,00 €
Anteil GKV 50,00 €
Erstattung CEZE 750,00 €
Ihre Kosten 0,00 €
Kunststofffüllung Zahnzusatzversicherung CEZE
Kosten für Kunststoff-Füllung 150,00 €
Anteil GKV 50,00 €
Erstattung CEZE 100,00 €
Ihre Kosten 0,00 €
Wurzelbehandlung Zahnzusatzversicherung CEZE
Kosten für Wurzelbehandlung 1.000,00 €
Anteil GKV 0,00 €
Erstattung CEZE 1.000,00 €
Ihre Kosten 0,00 €
Professionelle Zahnreinigung Zahnzsuatzversicherung CEZE
Kosten für Zahnreinigung 100,00 €
Anteil GKV 0,00 €
Erstattung CEZE 100,00 €
Ihre Kosten 0,00 €

Exklusiv-Tarif CEZE

  • 100 % für Zahnersatz als Privatpatient ²

  • Keine tarifliche Begrenzung der Implantate / Kronen je Kiefer

  • 250 Euro je Kalenderjahr für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen ³

  • 100 % für Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen ³

  • 100 % für Wurzel- und Parodontosebehandlungen ³ sowie 100 % für Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) ³

  • 250 Euro je Kalenderjahr für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose

  • Der Tarif ist mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert, so dass sich der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens erhöht.

Ergänzende Hinweise:
1 = maximal bis zum Rechnungsbetrag, 2 = inklusive der Vorleistung der GKV, 3 = Bei Anspruch auf GKV-Vorleistungen werden diese angerechnet.

 

Rund-um-zufriedene Kunden

„Zuverlässig, professionell, sympathisch und Feuer und Flamme für die Beratung im Sinne des Kunden! Wir sind versicherungstechnisch „angekommen“, wie man so schön heute sagt! Wir können Herrn Binner einfach nur empfehlen!“

Sabine A. Gauly-Störing
Über Google Bewertungen

„Sehr gute Beratung. Zuverlässig und engagiert. Herr Binner passt jede Versicherung mit seiner Erfahrung optimal an die Möglichkeiten des Kunden an . Auch bei Problemen sehr bemüht. Weiter so ??“

Florian Weyell
Über Google Bewertungen

„Super netter Kontakt. Kann ich nur empfehlen. Super Beratung, immer erreichbar, auch am Wochenende hat Herr Binner ein offenes Ohr.
Man fühlt sich gut beraten. Die lockere und herzliche Art zeichnet Herrn Binner aus, man fühlt sich verstanden und er geht auf wünsche ein.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.“

Aurelia Bagnoli
Über Google Bewertungen

„Ich habe Herrn Binner als sehr kompetenten, fairen und vor allem menschlichen Partner in Fragen zu Versicherungen kennengelernt. Sachlich und fachlich hat mich Herr Binner hervorragend beraten und mir, als Laie, die Vor- und Nachteile der von mir gewollten Versicherungen erklärt. Das von Herrn Binner erstellte Gesamtpaket (insgesamt 5 Versicherungen) ist sehr gut auf mich abgestimmt. Ich kann Herrn Binner nur danken und weiterempfehlen.“

Thomas Lilly
Über Google Bewertungen

„Ich bin vor einger Zeit zu Herrn Thomas Binner gewechselt und bin vollends zurieden! Hier wird zuverlässig und im Sinne des Kunden gearbeitet. Nachfragen bzw. Anliegen wird sich sehr schnell angenommen. Freundlicher, kompetenter und vor allem authentischer Typ! Dementsprechend eine klare Empfehlung!“

jan Itjeshorst
Über Google Bewertungen

„Endlich mal ein Versicherungsvertreter, wo man von Anfang an nicht das Gefühl hat, dass es um einen Abschluss geht. Kompetente Beratung und Herr Binner geht auf Wünsche und Fragen ein, daher ist es nur zu empfehlen bei einen Versicherungswechsel sich mit ruhigem Gewissen an Herrn Binner zu wenden.“

Daniel Steinberg
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Die Beitragsberechnung steht Personen der Geburtsjahre 1946 bis 2021 zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihr Geburtsjahr mit vier Stellen ein:

StartZahn

ab 6,75€

Exklusiv-Tarif CEZE

ab 29,03€

KomfortVorsorge
CEZK

ab 9,61€

ProfiVorsorge
CEZP

ab 20,60€

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Wenn Sie noch Fragen haben

Schreiben Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular an oder rufen Sie direkt durch. Gern beantworten wir alle Ihre Fragen und erklären Ihnen ausführlich alle Leistungen des gewünschten Tarifes. Sollten Sie Hilfe beim Online-Antrag benötigen, begleiten wir Sie hierbei Schritt-für-Schritt.

Online Vertrag abschließen

Wenn Sie sich für den entsprechenden Tarif entschieden haben, können Sie diesen ganz bequem online abschließen. In der Regel dauert dieser Vorgang lediglich 5 Minuten. Sollte es hierbei zu weiteren Fragen kommen, können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren.

Sie erhalten Ihre Police

Nachdem Sie online den Versicherungsschutz beantragt haben, wird dieser von der Continentale Fachabteilung geprüft. Bei erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden die Versicherungsunterlagen schriftlich per Post.

Jetzt Prämie sichern bei Vertragsabschluss

*Suchen Sie sich eine aus den vier Prämien aus und nennen Sie uns diese bei Vertragsabschluss. Sollten Sie den Vertrag online abschließen, schreiben Sie uns im Anschluss eine kurze E-Mail mit Ihrer Wunsch-Prämie. 

Es gibt viele Gute Gründe für eine Continentale Zahnzusatzversicherung

Erst recht für den Continentale CEZE

Die private Krankenversicherung gehört zur Continentale wie der Mond zum Nachthimmel und so darf auch die Zahnzusatzversicherung bei unseren Produkten selbstverständlich nicht fehlen. Die Gesundheit Ihrer Zähne spielt für Sie und  Ihre Lebensqualität wahrscheinlich eine enorm wichtige Rolle. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich für gesunde und schöne Zähne massiv am eigenen Geldbeutel bedienen! Im Schnitt zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung von jeder Rechnung Ihres Zahnarztes nur in etwa 38 % bzw. 60% Festzuschuss zur Regelversorgung – den Rest müssen Sie leider selbst berappen. Das geht heutzutage allerdings auch ganz anders! Ihre generelle Eigenbeteiligung für zahnärztliche Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz, Zahnreinigungen und Zahnbehandlung senken Sie mit unserer Zahnzusatzversicherungen, dem Tarif Continentale CEZE nicht nur deutlich, sondern egalisieren diesen sogar. Für Sie ist der Continentale CEZE die passende Lösung!

Bestnoten für den CEZE Zahnzusatztarif der Continentale

Die Continentale Zahnzusatzversicherung CEZE hat seine Position an der Spitze des deutschen Marktes mehrfach bestätigt: So wurde doch sogar zweimal die Zahnzusatzversicherung der Continentale, der Tarif CEZE mit Bestnoten bewertet und ausgezeichnet. Beim Rating der Stiftung Warentest und auch beim Handelsblatt erreichte der Tarif Continentale CEZE die maximal zu vergebene Punktzahl. Als wirklicher Top Tarif der salopp gesagt einfach alles kann, bietet der Continentale CEZE in der gesetzlichen Kasse Versicherten einen umfassenden Rundum tollen Schutz vor den genannten Eventualitäten. Dazu zählen zum Beispiel auch die 100 Prozent Leistung bei Zahnersatz, sowie wichtigen Zahnärztlichen Behandlungen und auch der entsprechenden jährlichen –prophylaxe Ihrer Zähne – und das sogar ganz ohne Wartezeit.

Die Experten der Stiftung Warentest überzeugte dabei der Continentale CEZE bereits zweimal hintereinander ohne wenn und aber. In allen bewerteten Kategorien schnitt der Continentale CEZE in der Finanztest-Ausgabe von 06/2022 mit der  Note 0,5 und dem Prädikat „sehr gut“ ab. Beim Rating des Handelsblattes erreichte der Continentale CEZE im Mai 2022 sogar sagenhafte 100 von 100 möglichen Punkten und natürlich ebenfalls auch die Note sehr gut.

"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 10/21

"Sehr gut" für CEZE

Stiftung Warentest Finanztest 06/22

"100/100 Punkte" für CEZE

Handelsblatt Rating vom Mai 2022

"100/100 Punkte" für CEZE

Handelsblatt Rating vom Mai 2023

Komfort-Tarif CEZK

Komfortabler Schutz:

75% für Zahnersatz

Profi-Tarif CEZP

Professioneller Schutz:

80 – 90 % für Zahnersatz

100 % für bestimmte Zahnbehandlungen

100% für Prophylaxe bis 80 €

Exklusiv-Tarif CEZE

Professioneller Schutz:

100 % für Zahnersatz

100 % für bestimmte Zahnbehandlungen und Zahnerhalt

100% für Prophylaxe und Schmerzausschaltung bis je 250 €

Unsere Zahnzusatztarife im Vergleich

Für die Jüngsten zusätzlich CEJ abschließen

Je jünger die versicherte Person ist, desto günstiger sind die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung. Der Nachwuchs kann zu besonders günstigen Kinderbeiträgen zum Beispiel ab 1,58 Euro im Tarif CEZE versichert werden. Dieser Tarif beinhaltet u. a. die kariesvorbeugende Fissurenversiegelung.

Leider hat jedes 2. Kind schiefe Zähne. Sorgen Sie am besten zeitnah vor, denn Ihr Eigenanteil für kieferorthopädische Leistungen wie etwa einer Zahnspange kann schnell sehr kostspielig werden. Über die Continentale Junior-Police CEJ können Sie für Ihr Kind zahnmedizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen absichern.

Eintrittsalter CEZE CEJ Summe
0 – 15 1,58 € 10,85 € 12,43 €
16 – 18 4,91 € 10,85 € 15,75 €

Monatsbeiträge gültig ab 01. Januar 2022

CEZE Tarif bleibt auch im Alter bezahlbar

Mit der Zahnzusatzversicherung CEZE haben wir im  letztes Jahr, in 2021 unser Tarif-Angebot nochmals ergänzt. Während unsere bereits bestehenden und etablierten Zahnzusatzversicherungen CEZK und CEZP entsprechende Lösungen im mittleren sowie dem sowieso schon sehr gehobenen Segment darstellen, rundet nun der Tarif CEZE als non plus ultra das Hochleistungssegment ab.

Alle drei Tarife sind, so sagt man, nach Art der Leben kalkuliert. Bedeutet für Sie: Die Beiträge werden aufgrund des Älterwerdens, so wie man das von anderen Versicherern kennt, nicht mehr teurer bzw. steigen. Die mit jedem monatlichen Beitrag gebildeten Rückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter auf einem bezahlbaren Niveau bleiben. So nimmt der Continentale CEZE selbstverständlich eine Top Position am deutschen Markt ein. Auch im Vergleich mit Tarifen von Gesellschaften welche nach Art der Schaden (Tarife mit steigendem Beitrag) kalkuliert sind.

Nahezu einzigartig am Markt: Keine altersbedingten Beitragssprünge.

Unsere Zahntarife CEZP und CEZE stechen in den Vergleichen besonders hervor. Denn nur wenige Mitbewerber haben ihre Zahnzusatzversicherungen nach „Art der Leben“ kalkuliert. Das bedeutet, dass Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, die dafür sorgen, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Altersbedingte Beitragssprünge gibt es also nicht. Das ist nahezu einzigartig, denn im Segment der Zahnzusatztarife wird überwiegend nach „Art der Schaden“ kalkuliert. Der vermeintlich günstigere Startbeitrag eines nach Art der Schaden kalkulierten Tarifs relativiert sich somit während der Vertragslaufzeit. Das zeigen auch unsere individuellen Marktvergleiche

Weitere Vorteile mit dem CEZE Tarif der Continentale

100 Prozent keine Wartezeiten

Mit dem Continentale CEZE können Sie sich auf einen umfassende Leistungen verlassen: Inklusive der Vorleistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung reguliert die Continentale die Kosten des Zahnarztes sowohl für die bekannte Regelversorgung als auch die privatzahnärztliche Versorgung zu 100 Prozent bis zum Höchstsatz. Versichert sind Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe wie zum Beispiel Zahnreinigung, zahnaufhellende und alternative Maßnahmen zur Schmerzlinderung. Ein weiterer wichtiger Punkt: Beim Tarif CEZE handelt es sich um eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Der Versicherungsschutz für Sie besteht selbstverständlich ab sofort.

Leistungsstaffel mit Vorversicherung reduzierbar

Die bestehende Leistungsstaffel können Sie mit einer bestehenden Vorversicherung unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Eine absolute Seltenheit am deutschen Markt: Die Dauer der Leistungsstaffel für Zahnersatz kann unter bestimmten Voraussetzungen für Sie, wenn eine Vorversicherung bei einem anderen Versicherern besteht, von vier auf zwei Jahre gekürzt werden. Bei Unfällen entfällt die Staffelung wie in allen Tarifen der Continentale Zahnzusatzversicherung sogar komplett.

Sie sind bereits bei der Continentale versichert und haben keinen Ansprechpartner? Gerne betreuen wir Sie zukünftig! Beauftragen Sie uns völlig kostenlos mit der Betreuung Ihrer Verträge bei der Continentale.

Wir kennen das Problem sehr gut , Ihr bisheriger Ansprechpartner bei der Continentale ist in seinen verdienten Ruhestand gegangen oder hat seine Tätigkeit eingestellt? Die Chemie Ihres aktuellen Beraters passt nicht oder Ihr Ansprechpartner wechselt in regelmäßigen Abständen die Versicherungsgesellschaften? Sie möchten die Betreuung Ihrer Continentale Verträge gerne übersichtlich aus einer Hand?

Wir behalten Ihre Verträge für Sie im Blick. Von Vertragsänderungen, der Abschluss neuer Verträge oder auch der Meldung von Schäden und bei Fragen von Leistungsabrechnungen bei der Zahnzusatzversicherung: Bei uns haben Sie einen Ansprechpartner für all Ihre bestehenden Verträge bei der Continentale.

  • Wir haben all Ihre Versicherungsverträge im Blick.

  • Bei allen Fragen die Sie Sie zu Ihren Verträgen bei uns haben stehen wir Ihnen zur Verfügung.
  • Wir unterstützten Sie vor und nach der Leistungsabrechnung beim Zahnarzt, sowie im Schadenfall in anderen Versicherungssparten
  • Wir betreuen Sie per E-Mail, telefonisch aber auch auf Wunsch per Online – Beratung
  • Wir prüfen auf Wunsch und Bedarf den Versicherungsschutz Ihrer bestehenden Verträge

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Ein fester Ansprechpartner für alle Continentale Verträge

Bei uns haben Sie einen einen festen Ansprechpartner, der alle bei der Continentale bestehenden Versicherungsverträge betreut –  Wir haben selbstverständlich Ihre Verträge für Sie im Blick und betreuen diese fortlaufend. Beispielsweise möchten Sie eine Adressänderung vornehmen? Oder aber auch Ihren Partner in Ihren Vertrag mit aufnehmen?  Gerne können Sie und dies telefonisch aber auch per E-Mail ganz bequem und unkompliziert mitteilen. Wir  kümmern uns um alles weitere und hinterlegen diese dann bei Ihren entsprechenden Versicherungsverträgen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Die Vertragsanalyse – Wir optimieren Ihre bestehenden Verträge bei uns.

Erfahrungsgemäß können wir Ihre Verträge bei uns stark optimieren. Zum einen besteht die Möglichkeit die in Ihrem Vertrag bestehenden Leistungen auf die aktuellen Bedingungen umzustellen, und so die Leistungen zu verbessern. Zum anderen besteht zusätzlich dann sogar die Möglichkeit trotz Leistungsverbesserungen den aktuellen Beitrag zu senken.

Bedarfsgerechte Beratung

Transparent, ehrlich, fair und menschlich ! Das sind die Grundsätze unserer Beratung. Nervige Verkaufsgespräche braucht kein Mensch. Unserer Beratungsleistung basiert ausschließlich auf Ihren Bedürfnissen. Machen Sie sich gerne Ihr eigenes Bild.

Selbstverständlich kostenlos

Durch den Betreuungswunsch entstehen Ihnen keine Kosten. Unsere Dienstleistung für Sie ist bereits im Versicherungsbeitrag enthalten.

So können Sie unsere Betreuung
und unseren Service nutzen

Sie schreiben uns ganz unkompliziert anhand Ihrer Versicherungsnummer, Kontaktdaten und Ihrer Unterschrift, dass Sie zukünftig mit der bei der Continentale im Haus geführten Verträgen von uns betreut werden möchten.

Wir beraten Sie gerne! Kommen Sie einfach digital vorbei oder rufen Sie uns an.

info.binner@continentale.de

06249 – 93 81 335

Auf den Elfmorgen 7, 55278 Dalheim

Unser Geschenk für Sie
zum Tarif-Abschluss

CEZE Zahnzusatzversicherungstarif Bonus

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FAQ zur CEZE Zahnzusatzversicherung der Continentale

Kann ich meine Continentale Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen?

Ja – Sie können Ihre Continentale Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen. (Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen: Der Höchstbetrag pa. für diese Aufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.)

Wie kann ich einen Leistungsfall melden oder eine Rechnung einreichen?

Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung über die Continentale App ein, welche Sie im App Store erhalten. Gerne aber können Sie diese auch direkt bei uns einreichen.

Muss ich bei Ihnen eine Kündigungsfrist einhalten?

Ja – Ihre Kündigungsfrist im Continentale CEZE beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der 2 Jahre Vertragslaufzeit, welche mindestens vorgegeben ist .

Gibt es eine Mindestvertragsdauer?

Ja – die Mindestvertragsdauer des Continentale CEZE beträgt zwei Jahre.

Kann ich den Continentale CEZE abschließen, wenn eine Behandlung ansteht und/oder ich schon in Behandlung bin?

Wenn Sie Ihren Antrag auf den Continentale CEZE stellen, ist es wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen aufmerksam lesen, fehlerfrei und ehrlich beantworten. Jetzt ist es von Bedeutung, dass Ihre Zähne gesund sind. Wenn allerdings schon eine zahnärztliche Behandlung notwendig oder angeraten ist, müssen wir diese entsprechend prüfen. Hierbei kommt es dann zu Einschränkungen bis hin zu einem Ausschluss. Zu einem Mehrbeitrag wird es nicht kommen !

Wir empfehlen daher dringlich die Zahnzusatzversicherung CEZE abzuschließen, solange Sie noch keine fehlenden Zähne haben oder sonstige Behandlungen angeraten sind. So kommen Sie rechtzeitig in den umfassenden Genuß des Continentale CEZE und schützen sich vor hohen Kosten im zunehmenden Alter.

Wer kann eine CEZE Zahnzusatzversicherung bei der Continentale überhaupt abschließen?

Die Continentale CEZE Zahnzusatzversicherung bieten wir an, …

– ab Geburt bis zu einem Alter von 68 Jahren

– wenn Sie gesetzlich versichert sind und noch keine anderweitige Zahnzusatzversicherung haben

– wenn Sie nicht mehr als 4 Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als 8 Zähne ersetzt wurden Dies gilt natürlich nicht für Milch- und/oder Weisheitszähne

Was bedeutet GOÄ/GOZ?

Das Kürzel GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Höchstsätze vor, welche Zahnärzte auf Basis ihrer medizinischen Tätigkeit mit gesetzlich versicherten oder Zusatzversicherten sowie Privat versicherten abrechnen können.

Das Kürzel GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt ganz genau die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen. Über die Gebührenordnung für Zahnärzte werden die Zahnleistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, da diese nur bis zur Grenze abrechnet.

Welche Kosten werden von der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz übernommen?

GKV Versicherte bekommen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen nur einen sogenannten „Festzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres vorhandenen Bonusheftes, welches als Nachweis für Ihre Zahnarztbesuche dient) allerdings nur der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet nur eine Grundversorgung, also die absolut einfachste und günstigste Zahnversorgung Ihrer Zähne. Weitere Kosten für eine hochwertige Zahnbehandlung müssen Sie dann leider selbst bezahlen. Diese Mehrkosten können um ein Vielfaches ansteigen. Der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt allerdings gleich.

Hier zum besseren Verständnis ein Beispiel: Die Aufwendung für eine benötigte Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn, liegt bei der Regelversorgung bei ca. 700 €. Der Festzuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zahnersatzmaß0nahme beträgt 450 € . Für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen.

Da Sie aber wahrscheinlich hochwertigen Zahnersatz wünschen bzw. benötigen, zum Beispiel eine Keramik-Brücke oder vielleicht sogar ein Implantat, müssen Sie für Ihren Eigenanteil deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Festzuschuss bleibt derselbe, die Kosten insgesamt können hingegen sehr schnell auf ca. 2000 € oder 3.500 € steigen.

Ist die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn erforderlich?

Die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert.

Bis zu welcher Höhe werden Zahnarzthonorare erstattet?

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Werden Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen übernommen?

Ja, die Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen werden mit 100 % bis zu insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und versicherte Person im Rahmen einer Behandlung einer versicherten Leistung erstattet.

Als Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.

Welche Leistungen werden für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnauf- hellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) erbracht?

Die nachgewiesenen Kosten für Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden zu 100 % bis zu 250 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet.

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Welche Leistungen sind in dem Bereich Zahnbehandlung versichert?

Erstattet werden insgesamt 100 % der Kosten für

  • Plastische Füllungen (Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen),
  • Wurzelbehandlungen,
  • Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie
  • Aufbissbehelfe und Schienen (z. Knirscherschienen).

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Gibt es eine verkürzte Zahnstaffel bei Nachweis einer unmittelbaren Vorversicherung?

Ja, sofern nachweislich seit mindestens drei vollen Kalenderjahren ununterbrochen eine private Zahnzusatzversicherung mit einem tariflichen Erstattungsprozentsatz von mindestens 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz bei einem anderen Versicherer bestand. Die Erstattungsbeträge werden dann nur in den ersten zwei Jahren auf folgende maximale Erstat- tungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versiche- rungsbeginn ereignet haben.

Gibt es Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Ver- sicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.500 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 6.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versiche- rungsbeginn ereignet haben.

Werden Kosten für Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz übernommen?

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden mit 100 % erstattet.

Welche Leistungen sind für Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlung vorgesehen?

Der Tarif CEZE ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays, Veneers) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Erstattet werden zusammen mit der Vorleistung der GKV

  • insgesamt 100 % der im Rahmen der Regelversorgung in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz (zahnärztliche Be- handlung und zahntechnische Leistungen), wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile erhält und
  • insgesamt 100 % der Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung, wenn die Rechnung voll- ständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält.

Versicherungsschutz besteht für Implantate ohne tarifliche Begrenzung der Anzahl je Kiefer.

Erbringt die GKV keine Leistung (z. B. bei Behandlung durch Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 30 % der erstattungs- fähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Tarif CEZE sieht Leistungen vor

  • für eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlung,
  • für Zahnbehandlungen (plastische Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbissbehelfe und Schienen),
  • für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen,
  • für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.
Sieht der Tarif Wartezeiten vor?

Nein, die allgemeine Wartezeit nach § 3 Abs. 2 MB/KK 2009 und die besonderen Wartezeiten nach § 3 Abs. 3 MB/KK 2009 entfallen.

Werden Alterungsrückstellungen angespart?

Ja, Alterungsrückstellungen werden ab Alter 21 angespart. Hierdurch ergibt sich gegenüber Tarifen, die nach Art der Scha- denversicherung kalkuliert sind, zwar ggf. ein höherer Einstiegsbeitrag, dafür erhöht sich aber der Beitrag über die gesamte Laufzeit nicht durch das Erreichen einer höheren Altersgruppe.

Wie ist die Zahntariflinie aufgebaut?

Komfort-Tarif CEZK

Ihr Angebot, das eine komfortable Absicherung mit 75% für Zahnersatz bietet.

Profi-Tarif CEZP

Das von Finanztest mit sehr gut ausgezeichnetes Angebot, das professionellen Schutz für Zahnersatz & Co bietet und dessen Schutz durch eigene regelmäßige Vorsorge (Bonusheft) gesteigert werden kann. Bei Zahnersatz von 80% auf 90%.

Exklusiv-Tarif CEZE

Ihr Angebot, das exklusiven Rundumschutz mit 100 % für Zahnersatz, wichtige Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching und Schmerzlinderung bietet. Damit gehen sie immer auf Nummer sicher.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Schmerzlinderung?

Je nach zahnärztlicher Behandlung reicht meistens eine örtlliche Betäubung als schmerzausschaltendes Mittel bei Eingrif- fen aus. Diese wird von der GKV erstattet. Gerade bei Patienten mit einer Allergie oder einer Erkrankung, durch die sie kein örtliches Betäubungsmittel vertragen oder bei Patienten mit großer Angst vor Spritzen ist die örtliche Betäubung jedoch nicht die richtige Wahl. In Frage kommt dann z. B. eine Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur oder Hypnose. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der GKV übernommen.

Was leistet die GKV bei Zahnerhaltungs- und Prophylaxemaßnahmen?

Wurzelkanalbehandlungen

Zähne mit Erkrankungen oder sonstigen Schädigungen des Zahnmarks (Pulpa) können in der Regel durch Wurzelkanalbe- handlungen erhalten werden. Dazu wird das lebende, eventuell schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Anästhesie in der betroffenen Zahnhöhle entfernt, der Bereich gereinigt und zum Schluss wieder aufgefüllt.

Die GKV übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen. Besonders bei der wiederholten Be- handlung der hinteren Backenzähne gibt es Einschränkungen, aber auch bei nicht vollständigen Zahnreihen. Dann müsste ein solcher Zahn gezogen werden.

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbetts. Falls diese nicht oder nicht richtig behandelt wird, kann Zahnverlust die Folge sein. Die Parodontosebehandlung ist grundsätzlich eine Sachleistung der GKV, allerdings nur bei Vorliegen ganz be- stimmter Indikationen. Hierbei spielt z. B. die Tiefe der entstandenen Zahnfleischtaschen eine wichtige Rolle. Liegt keine entsprechende Indikation vor, erfolgt keine Leistung der GKV.

Plastische Füllungen

Die GKV übernimmt im Frontzahnbereich Kompositfüllungen und im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Komposit- füllungen im Seitenzahngebiet sind nur in wenigen Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung der GKV.

Aufbissbehelfe und Schienen

Aufbissbehelfe und Schienen werden häufig bei Funktionsstörungen und Parodontalerkrankungen eingesetzt.

Die GKV leistet unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für die Anfertigung einer individuellen Knirscherschiene. Spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren werden von der GKV nicht übernommen.

Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Man versteht darunter nicht nur eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder selbst täglich erledigen kann, son- dern auch die Versiegelung der Zahnoberflächen mit Lack oder Gel, um die oxydative Wirkung von Speisen zu verringern. Diese Kosten werden von der GKV in der Regel nicht übernommen. Die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Moralen) wird von der GKV nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Augmentation und Funktionsdiagnostik?

Augmentation

Augmentation (Knochenaufbau) ist häufig die einzige Maßnahme, um die Funktionalität des Kieferknochens wiederherzu- stellen und die Knochenbasis z. B. ausreichend für die Aufnahme eines Implantats zu stärken. Diese Kosten werden von der GKV nicht übernommen.

Funktionsdiagnostik

Die Funktionsdiagnostik ist eine zahnärztliche Fachrichtung, die auf das optimale Zusammenspiel zwischen den Zahn- kontakten, dem Kiefergelenk und Muskeln Wert legt. Störungen im Zusammenspiel können zu verschieden Beschwerden führen, z. B. Zähneknirschen oder Kopfschmerzen. Um die Ursache der Beschwerden zu diagnostizieren und / oder bei der Erstellung neuen Zahnersatzes diese möglichst als Folge ggf. unpräzisen Zahnersatzes zu vermeiden, stehen dem Zahnarzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (Funktionsdiagnostik) zur Verfügung. Die Kosten für derartige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen werden nicht von den gesetzlichen Kassen über- nommen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz und Implantaten?

Für die Regelversorgung mit Zahnersatz hat der Gesetzgeber ab dem 1.10.2020 – je nach Befund – einen fixen Betrag fest- gelegt. Davon zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 % bis 75 %. Die genaue Höhe ist abhängig von dem zahn- medizinischen Befund und der Wahrnehmung regelmäßiger Vorsorgetermine beim Zahnarzt. Diese Vorsorge wird in einem Bonusheft dokumentiert.

Gesetzlich Versicherte erhalten für einfachen Zahnersatz (Regelversorgung)

  • 60 %, wenn sie für weniger als 5 Jahre
  • 70 %, wenn sie mindestens für die letzten 5 Jahre
  • 75 %, wenn sie mindestens für die letzten 10 Jahre

vor Behandlungsbeginn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können.

Für Verblendkosten von Kronen und Brückengliedern zahlt die GKV ihren Anteil nur bei Verblendungen im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer nur bis Zahn 4. Für die nachfolgend hinteren Backenzähne werden keine Kosten für Verblendun- gen erstattet.

Eine besonders hochwertige Form der prothetischen Versorgung ist der implantatgetragene Zahnersatz. Diese sog.

„andersartige Versorgung“ liegt preislich deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung. Hier ein Beispiel:

  • Ein fehlender Backenzahn soll durch ein Implantat ersetzt Die beiden Nachbarzähne sollen in vollem Umfang erhalten bleiben. Die Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung können bei ca. 1.900 Euro liegen.
  • Die gesetzliche Regelversorgung sieht bei diesem zahnmedizinischen Befund in der Regel eine 3-gliedrige Brücke – ein Brückenglied zwischen zwei Kronen – vor, mit einer gesetzlichen Regelversorgung von 767,67 Euro (100 %). Je nach Vor- sorgestatus zahlt die GKV einen Festzuschuss von 60 %, 70 % oder 75 % von 767,67 Euro (460,60 Euro / 537,37 Euro / 575,75 Euro).
  • Der verbleibende Eigenanteil ohne Zusatzversicherung liegt in diesem Beispiel zwischen 324,25 Euro und 1.439,40 Euro.

Bitte beachten Sie:

Die Rechnungen für Zahnersatz mit einer so genannten „gleichartigen“ oder „andersartigen“ Versorgung mit Zahnersatz beinhalten in der Regel Anteile einer privatzahnärztlichen Versorgung. Die bei diesen Versorgungen berechneten Kosten können deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung liegen.

Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung zur GKV wichtig?

Wer Wert auf gesunde Zähne legt, sollte nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Denn Zähne können teuer werden – besonders beim Thema Zahnersatz. Kronen, Brücken etc. haben ihren Preis und auch bei regelmäßiger Vorsorge müssen gesetzlich Versicherte mindestens 25 % der anfallenden Kosten für Zahnersatz der gesetzlichen Regelversorgung aus eigener Tasche zahlen.

Für Maßnahmen zur Zahnerhaltung (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen) leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Einzelfällen bei ganz bestimmten Indikationen oder gar nicht.

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