Ja. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres kann die versicherte Person ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in einen
für das Neugeschäft geöffneten ambulanten Zusatztarif ohne Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen bzw. in
einen Zahnzusatztarif wechseln. Der Versicherungsbeginn ist der 1.1. des Jahres, das auf den 20. Geburtstag folgt.