Für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland sind Sie bis zu zwölf Monate ohne besondere Vereinbarung versichert. Sollte Ihr Aufenthalt aufgrund einer notwendigen Heilbehandlung länger als zwölf Monate dauern, besteht der Versicherungsschutz weiterhin für den Zeitraum, in dem Sie nicht transportfähig sind.

Während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes werden die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland ebenfalls erstattet – und zwar auch dann, wenn die Behandlungen nicht nach den deutschen amtlichen Gebührenordnungen abgerechnet werden, solange die Kosten im jeweiligen Land ortsüblich sind. So können Sie sich auch im Ausland sicher und gut versorgt fühlen.