Ja. Die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt werden auch ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn:

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelt,
  • die Krankenanstalt das einzige Krankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist,
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert.