Nein, bei Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme durchgeführt werden, gibt es keine Alters- und Intervallbeschränkungen.

Die leistungsdynamische Selbstbeteiligung gilt auch für diese Vorsorgeuntersuchungen. Versicherungsnehmer können zudem von der Möglichkeit profitieren, die Beitragsrückerstattung zur Deckung der Selbstbeteiligung einzusetzen, falls erforderlich. Dies macht die Vorsorgeuntersuchungen nicht nur flexibel zugänglich, sondern auch finanziell planbar.