Ja, Leistungen für Naturheilverfahren, Arznei- und Verband-, Heil-, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, gesetzliche Zuzahlungen sowie digitale Gesundheitsanwendungen sind zusammen insgesamt auf die vereinbarte Leistungshöhe (Budget) begrenzt.

Leistungen für Sehhilfen und refraktive Chirugie fallen nicht unter die vereinbarte Leistungshöhe, sondern sehen jeweils individuelle Erstattungshöchstbeträge vor. In beiden Budgetstufen werden die Kosten für Sehhilfen werden bis zu 100 %, max. 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Für refraktive Chirurgie leisten wir bis zu 100 %, max. 600 Euro je Auge und je Versicherungsfall bis zu den Höchstsätzen GOÄ.

Die Kostenerstattungen werden dabei dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie entstanden sind (Behandlungs- bzw. Bezugsdatum). Nicht voll beanspruchte jährliche Leistungshöhen bzw. Erstattungshöchstbeträge können nicht in das darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden.