Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht begrenzt. Für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, Implantate und augmentative Behandlungen gilt allerdings in den ersten drei Kalenderjahren eine Zahnstaffel:
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Im ersten Kalenderjahr: bis zu 1.000 Euro
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In den ersten beiden Kalenderjahren insgesamt: bis zu 2.000 Euro
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In den ersten drei Kalenderjahren insgesamt: bis zu 3.000 Euro
Bei nicht durch Nahrungsaufnahme bedingten Unfällen entfällt diese Begrenzung. Übersteigen die voraussichtlichen Kosten für die genannten Behandlungen insgesamt 2.000 Euro, muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.