Ja. Es gibt eine Staffel je versicherter Person und je Versicherungsfall in den ersten sechs Jahren ab Versicherungsbeginn:

  • 400 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls in den ersten zwei Kalenderjahren
  • 800 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls im dritten und vierten Kalenderjahr
  • 1.200 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls im fünften und sechsten Kalenderjahr
  • 2.000 Euro bei Beginn des Versicherungsfalls ab dem siebten Kalenderjahr

Für einen Versicherungsfall infolge eines Unfalls werden die Kosten für Kieferorthopädie unabhängig von der voranste
henden Leistungsstaffel bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000 Euro erstattet