Ja. Die Junior-Police CEJ beinhaltet unabhängig von einem Unfall eine freie Krankenhauswahl, d. h. bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses werden die Mehrkosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen des gewählten Krankenhauses erstattet. Erstattungsfähig sind außerdem die Kosten für Rooming-in, das heißt die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme, sofern die versicherte Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und gegenüber der GKV kein Leistungsanspruch besteht.