Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und für Kieferorthopädie beträgt sie acht Monate. Für den Versicherungs–
schutz bei Auslandsaufenthalten und bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfällen entfallen die Wartezeiten.
Ein Erlass der Wartezeiten aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich.