Ja, die Kosten für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind erstattungsfähig, wenn die versicherte Person an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und eine begrenzte Lebenserwartung besteht, die eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht.

Die SAPV muss ärztlich verordnet werden und durch geeignete Leistungserbringer durchgeführt werden, um erstattungsfähig zu sein. So wird sichergestellt, dass die notwendige Versorgung in dieser anspruchsvollen Phase des Lebens gewährleistet ist.