Jein, denn ob ein Yogalehrer in die Rentenversicherung einzahlen muss, hängt davon ab, ob dieser hauptberuflich und dauerhaft als Yogalehrer arbeitet oder nur nebenberuflich als solcher tätig ist.
Im ersten Fall ist man als Selbstständiger dazu verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen. Aber im im zweiten Fall kann ein freiwilliger Beitrag dennoch sinnvoll sein, um Altersarmut vorzubeugen. Wenn Sie sich noch mehr Absicherung im Alter wünschen, kann zusätzlich der Abschluss einer privaten Altersvorsorge sinnvoll sein. Auch die Continentale bietet Ihnen hierfür entsprechende Tarife an, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen preislich unterscheiden. Sprechen Sie uns einfach an, wir unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot – völlig kostenlos und unverbindlich.