Ja. Geburtsvorbereitungskurse sowie Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik sind versichert. Bei einer Entbindung im Geburtshaus werden die Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern nach der geltenden Hebammen-Gebührenordnung erstattet. Bei einer ambulanten Entbindung in einem von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Geburtshaus können auch die Betriebskostenpauschale für Behandlung und Unterbringung übernommen werden.