Ja, Leistungen bei häuslicher Behandlungspflege sind vorgesehen.
Unter die Behandlungspflege fallen medizinische Einzelleistungen, die:
- Ärztlich angeordnet sind.
- Von geeigneten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Beispiele für medizinische Einzelleistungen:
- Verbandwechsel
- Blutdruckmessung
- Katheterwechsel
Ziele der häuslichen Behandlungspflege:
- Heilung oder Besserung der Erkrankung.
- Linderung von Beschwerden.
- Vermeidung einer Verschlimmerung der Krankheit.
Wichtig: Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) ist erforderlich, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.