Ja, Leistungen bei häuslicher Behandlungspflege sind vorgesehen.

Unter die Behandlungspflege fallen medizinische Einzelleistungen, die:

  • Ärztlich angeordnet sind.
  • Von geeigneten Pflegefachkräften durchgeführt werden.

Beispiele für medizinische Einzelleistungen:

  • Verbandwechsel
  • Blutdruckmessung
  • Katheterwechsel

Ziele der häuslichen Behandlungspflege:

  • Heilung oder Besserung der Erkrankung.
  • Linderung von Beschwerden.
  • Vermeidung einer Verschlimmerung der Krankheit.

Wichtig: Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) ist erforderlich, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.