Ja, die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind erstattungsfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die versicherte Person leidet an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung.
  • Eine begrenzte Lebenserwartung liegt vor.
  • Es besteht ein Bedarf an einer besonders aufwändigen Versorgung.
  • Die SAPV wird ärztlich verordnet.
  • Die Versorgung wird von geeigneten Leistungserbringern durchgeführt.

Diese Regelung stellt sicher, dass schwerkranke Personen in ihrer letzten Lebensphase eine hochwertige und individuell abgestimmte Betreuung erhalten.