Ja, die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind erstattungsfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person leidet an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung.
- Eine begrenzte Lebenserwartung liegt vor.
- Es besteht ein Bedarf an einer besonders aufwändigen Versorgung.
- Die SAPV wird ärztlich verordnet.
- Die Versorgung wird von geeigneten Leistungserbringern durchgeführt.
Diese Regelung stellt sicher, dass schwerkranke Personen in ihrer letzten Lebensphase eine hochwertige und individuell abgestimmte Betreuung erhalten.