Ja. Die Kosten für Impfstoffe werden zu 100 Prozent übernommen, wenn es sich um Schutzimpfungen handelt, die die Ständige Impfkommission (STIKO) als Standard- bzw. Reiseschutzimpfung empfiehlt oder für Reiseschutzimpfungen, die vom Arzt verordnet werden. Folgende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die in der Regel nicht von der GKV übernommen werden, sind in der Junior-Police CEJ zu 100 Prozent erstattungsfähig:
- Früherkennungs-Untersuchung U6a im 15. bis 18. Lebensmonat
- Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch instrumentelle Untersuchung („Schiel-Vorsorge“)
- Früherkennungs-Untersuchung U9a im 8. Lebensjahr
- Früherkennungs-Untersuchung U9b im 10. Lebensjahr
- Früherkennungs-Untersuchung J2 im 14. bis 17. Lebensjahr
- Großer Gesundheits-Check:
- Untersuchungen mit 1. Anamnese (Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des
Risikoprofils) und 2. Klinische Untersuchung (Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status – Ganzkörperstatus) ggf. einschließlich Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte - Lungenfunktionstest
- Schilddrüsenvorsorgeuntersuchung mittels Bestimmung des schilddrüsenstimulierenden Hormons (TSH) und Ultra–
schalluntersuchung des Organs - Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung, einschließlich Dermatoskopie
- Sonographische Untersuchung auf Vitalität des Fötus in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
- Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus auf Wunsch der Schwangeren
außerhalb der GKV-Leistungspflicht
- Untersuchungen mit 1. Anamnese (Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt bis 150 Euro je Kalenderjahr pro versicherter Person
erstattet.