Solange noch keine Behandlung begonnen wurde. Denn wenn bereits zur Behandlung schriftlich angeraten oder diese sogar begonnen wurde, ist es zu spät um noch eine Zahnzusatzversicherung zur Kostendeckung abzuschließen.
Warum das so ist? Um die anderen Versicherungsteilnehmen zu schützen. Stellen Sie sich vor, jeder würde erst bei einem konkreten Notfall eine Versicherung abschließen. Das würde die Kosten in die Höhe schießen lassen und am Ende würde sich gar keiner mehr solch eine Versicherung leisten können. Um also die Kosten fair zu halten, darf noch keine Behandlung begonnen sein. Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass Sie kurz nach Versicherungsbeginn eine Krone erhalten müssen. Dann kommen wir selbstverständlich für die Kosten auf.