| Leistung / Thema | Der Bedarf ist groß. Denn GKV-versicherte Kinder … |
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| Sehhilfen | ... bekommen von der Kasse keinen Zuschuss für Brillengestelle. Ab dem 18. Lebensjahr entfällt i. d. R. auch der Zuschuss für Brillengläser und Kontaktlinsen (Ausnahme: Patienten mit schwerer Sehschwäche). |
| Naturheilverfahren | … bekommen die Kosten für vom Heilpraktiker durchgeführte Naturheilverfahren von der Krankenkasse nicht erstattet, bei Ärzten nur sehr eingeschränkt. |
| Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen |
… erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für wichtige Vorsorgeuntersuchungen (z. B. J2, Schielvorsorge) und bestimmte Impfungen (z. B. Reiseimpfung gegen Cholera). |
| Auslandsreisen | … haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt und keinen Anspruch auf einen medizinisch notwendigen Rücktransport. |
| Freie Krankenhauswahl | … haben keine freie Krankenhauswahl. |
| Krankenhausbehandlung | … haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf freie Arztwahl, auch nicht bei ambulanten Operationen im Krankenhaus. |
| Stationäre Unterbringung | ... haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer. Rooming-in (Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson) ist i. d. R. nur bis zum Ende des Vorschulalters vorgesehen. |
| Kieferorthopädie | ... bekommen – bei Einstufung in mindestens KIG-Stufe 3 – nur die Behandlungskosten erstattet, die im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind („GKV-Standard“). |
| Zahnprophylaxe / Fissurenversiegelung |
… erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung und für Fissurenversiegelungen (nur für hintere Backenzähne aber nicht für Milchzähne). |
Die Junior-Police CEJ bietet Lösungen und schließt wesentliche Lücken. Detailliertere Informationen und Erläuterungen zu
den jeweiligen Leistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.