Leistung / Thema Der Bedarf ist groß. Denn GKV-versicherte Kinder …
Sehhilfen ... bekommen von der Kasse keinen Zuschuss für Brillengestelle. Ab dem 18. Lebensjahr entfällt
i. d. R. auch der Zuschuss für Brillengläser und Kontaktlinsen (Ausnahme: Patienten mit

schwerer
Sehschwäche).
Naturheilverfahren bekommen die Kosten für vom Heilpraktiker durchgeführte Naturheilverfahren von der
Krankenkasse nicht erstattet, bei Ärzten nur sehr eingeschränkt.
Vorsorgeuntersuchungen /
Impfungen
erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für wichtige Vorsorgeuntersuchungen (z. B. J2,
Schielvorsorge) und bestimmte Impfungen (z. B. Reiseimpfung gegen Cholera).
Auslandsreisen haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt
und keinen Anspruch auf einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Freie Krankenhauswahl haben keine freie Krankenhauswahl.
Krankenhausbehandlung haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf freie Arztwahl, auch nicht bei ambulanten
Operationen im Krankenhaus.
Stationäre Unterbringung ... haben im Krankenhaus keinen Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.
Rooming-in (Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson) ist i. d. R. nur bis zum Ende

des Vorschulalters vorgesehen.
Kieferorthopädie ... bekommen – bei Einstufung in mindestens KIG-Stufe 3 – nur die Behandlungskosten
erstattet, die im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind („GKV-Standard“).
Zahnprophylaxe /
Fissurenversiegelung
erhalten i. d. R. keine Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung und für
Fissurenversiegelungen (nur für hintere Backenzähne aber nicht für Milchzähne).

Die Junior-Police CEJ bietet Lösungen und schließt wesentliche Lücken. Detailliertere Informationen und Erläuterungen zu
den jeweiligen Leistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.