Die Junior-Police CEJ erstattet Kfo-Behandlungen mit 100 Prozent bis max. 2.000 Euro je Versicherungsfall, sofern diese medizinisch notwendig sind – völlig unabhängig von der in der GKV üblichen KIG-Stufe. Das heißt, folgende Leistungen außerhalb des GKV-Leistungsumfangs werden übernommen:
- Maßnahmen für leichte Fehlstellungen.
- Maßnahmen für gering ausgeprägte Fehlstellungen.
- Kosten für besondere Kfo-Behandlungsmethoden bei Fehlstellungen, wie z. B. die Aligner-Therapie / Invisalign-Verfahren mit individuell gefertigten, dünnen und durchsichtigen Kunststoffschienen.
- Kosten für Mehrleistungen gegenüber der kieferorthopädischen „GKV-Standardbehandlung“ (z. B. unsichtbare Brackets, Mini-Brackets (Metall), Kunststoff- oder Keramik-Brackets und farblose Bögen / Schienen, Langzeit-Retainer (GKV bezahlt Retainer für maximal zwei Jahre), hochelastische Nitinol-Bögen etc.).
- Kfo-Behandlungen bei Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Ende des Jahres, in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet! Die in der GKV vorgesehene Eigenbeteiligung von 20 Prozent bzw. 10 Prozent bei vorzeitigem Abbruch der Kfo-Maßnahme wird im Rahmen der Junior-Police CEJ nicht übernommen.