Es gibt keine Alters- oder Intervallbeschränkungen bei den Vorsorgeuntersuchungen, die nach gesetzlich eingeführten Programmen durchgeführt werden. Wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Programme hinausgehen, werden die Kosten bis zu 500 Euro pro Person und Kalenderjahr erstattet.
Beachten Sie bitte, dass die Selbstbeteiligung auch für die Vorsorgeuntersuchungen gilt. So können Sie Ihre Vorsorge optimal nutzen und bleiben dennoch flexibel in der Auswahl der Untersuchungen.