Die Kosten für Schutzimpfungen, einschließlich der Impfstoffe, werden erstattet, wenn diese von der STIKO als Standardimpfung, Indikationsimpfung, Reiseschutzimpfung oder aus beruflichen Gründen empfohlen werden. Auch die Reiseschutzimpfung gegen Japanische Enzephalitis sowie die Malaria-Prophylaxe sind erstattungsfähig.

Die Selbstbeteiligung umfasst sowohl den Impfstoff als auch die ärztliche Leistung. Wenn der Impfstoff als Generikum bezogen wird, entfällt die Selbstbeteiligung. So können Sie von einem umfassenden Schutz profitieren, ohne unnötige Kosten tragen zu müssen.