Leistung/Thema GKV-Versicherte …
Arznei- und Verbandmittel müssen i. d. R. 10 % des Abgabepreises pro Arznei- und Verbandmittel zuzahlen, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. In der GKV besteht nur ein Versicherungsschutz für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Hilfsmittel müssen bei Hilfsmitteln i. d. R. 10 % der Kosten pro Hilfsmittel selbst tragen, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Heilmittel müssen bei Heilmitteln 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen.
Sehhilfen bekommen von der Kasse keinen Zuschuss für Brillengestelle, -gläser und Kontaktlinsen
(Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre, Patienten mit schwerer Sehschwäche oder mit einer Sehschwäche von mehr als 6 Dioptrin, bei Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrin).
Naturheilverfahren von der Kasse i.d.R. nicht erstattet. Je nach GKV kann eine freiwillige Leistung mit starken Einschränkungen und nur zu geringen Beträgen erfolgen. Naturheilverfahren werden ebenfalls durch Ärzte nur sehr eingeschränkt erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen … müssen die Kosten wichtiger Vorsorgeuntersuchungen selbst zahlen.
Krankentransporte müssen bei Krankentransporten eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Fahrt leisten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Reha-Maßnahmen müssen bei Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro tragen.
Refrakative Chirurgie müssen die Kosten für eine Augenlaser-OP in der Regel selbst zahlen.
Digitale Gesundheitsanwendungen
(DiGA)
nur Anspruch auf DiGA nach BfArM-Verzeichnis.