Die Kosten für Naturheilverfahren werden zu 100 Prozent bis zu den Mindestsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktikererstattet. Die Junior-Police CEJ umfasst außerdem bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus unserem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren, die bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeiträgen zu 100 Prozent erstattet werden. Die Leistung der GKV wird voll berücksichtigt. Leistet diese nicht, beträgt die tarifliche Leistung 50 Prozent.
Arzneimittel im Rahmen von Naturheilverfahren ersetzt die Junior-Police CEJ mit einer GKV-Vorleistung zu 100 Prozent und ohne diese zu 50 Prozent. Die Leistung für Arzneimittel ist auf 100 Euro pro Kalenderjahr für die versicherte Person begrenzt.