Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen bietet die Junior-Police CEJ Versicherungsschutz für:
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung (ohne Heilpraktiker) einschließlich Röntgendiagnostik.
- Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung außer Massagen, Bäder und medizinische Packungen; Sondennahrung gilt als Arzneimittel, wenn eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
- Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten; anstelle des Kostenersatzes kann ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro gewählt werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren übernimmt der Versicherer die Kosten der Unterkunft einer nahe stehenden Person; für Kinder von 9 bis 14 Jahren nur, wenn dies medizinisch notwendig ist.
- Den Transport zur stationären Behandlung mit einem speziellen Krankenfahrzeug (Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge) in das nächsterreichbare, für die Heilbehandlung nach medizinischen Kriterien geeignete Krankenhaus.
- Rücktransportkosten, wenn für die versicherte Person im Ausland eine stationäre Heilbehandlung nach ärztlichem Befund von mehr als drei Wochen erforderlich ist oder wenn die Versorgung im Ausland nicht möglich ist.
- Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall des Versicherten bis zu 10.000 Euro.
- Rettungskosten aufgrund einer Rettung von Unfallverletzten mit unmittelbarer ärztlicher Hilfe bis zu einer Höhe von 2.500 Euro je versicherte Person.
Für bei Reiseantritt bekannte Krankheiten und bei einer geplanten Behandlung von Unfallfolgen, Krankheiten und
Sterilität / künstlicher Befruchtung im Ausland besteht kein Versicherungsschutz. Bei Schwangerschaften werden nur
akut erforderliche Behandlungen erstattet. Wettkampfbedingte Behandlungen von Berufssportlern sind ebenfalls
nicht versichert.