Erstattet werden insgesamt 100 % der Kosten für

  • Plastische Füllungen (Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen),
  • Wurzelbehandlungen,
  • Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie
  • Aufbissbehelfe und Schienen (z. Knirscherschienen).

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.