Erstattet werden insgesamt 100 % der Kosten für
- Plastische Füllungen (Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen),
- Wurzelbehandlungen,
- Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie
- Aufbissbehelfe und Schienen (z. Knirscherschienen).
Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.