Die nachgewiesenen Kosten für Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden zu 100 % bis zu 250 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet.

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.