Erstattet werden die Kosten für Sehhilfen bis zu 100 %, jedoch nicht mehr als bis zu 300 Euro alle zwei Kalenderjahre. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als erstes Kalenderjahr. Der Erstbezug muss ärztlich verordnet sein, soweit der Kunde nicht bei Abschluss von Easy Ambulant eine Sehhilfe trägt. Als Sehhilfen gelten Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen. Dazu zählen auch jeweils Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Sonnenbrillen mit Dioptrien. Bei einer bestehenden Sehschwäche ist eine Dioptrienänderung nicht erforderlich für eine tarifliche Erstattung.