Erstattet werden die Kosten für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standard-, Indikations-, Reise- oder beruflich erforderliche Impfungen empfohlen werden. Zusätzlich sind die RSV-Prophylaxe und die Malaria-Prophylaxe versichert.

Für STIKO-Standardimpfungen einschließlich der Impfleistung sowie für die RSV-Prophylaxe entfällt die Selbstbeteiligung. Diese Leistungen gefährden auch die Beitragsrückerstattung nicht. Für andere versicherte Impfungen können die Regelungen zur Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung gelten.