Aufnahmefähig sind Personen, die Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB) V haben, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die
Junior-Police CEJ kann solo, d. h. ohne einen Versicherungsschutz für die Eltern, abgeschlossen werden.