Ja. Versichert sind unter anderem Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie weitere im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren der Continentale aufgeführte Verfahren. Dazu gehören beispielsweise Chiropraktik und Osteopathie. Die Erstattung erfolgt innerhalb der tariflichen Gebühren- und Erstattungsgrenzen. Eine pauschale Gesamtobergrenze ist dafür nicht vorgesehen.