Ja, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland werden Rechnungen gemäß den ortsüblichen und angemessenen Preisen erstattet. Der Versicherungsschutz bleibt auf den Betrag begrenzt, den die private Krankenversicherung im Inland für ähnliche Leistungen übernehmen würde. In der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt eine ähnliche Regelung, wobei die Schweiz den gleichen Status wie die anderen EU-Staaten hat.