Im Tarif COMFORT sind bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Die Kosten für belegärztliche Leistungen werden gemäß der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.