Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen werden erstattet, wenn:
- Es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse handelt, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien basiert und die zur Unterstützung der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder zur Behandlung und Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen bestimmt sind.
- Diese Anwendungen im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind.
- Sie von einem approbierten Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet wurden.
- Sie nicht bereits anderen versicherten Leistungen zugeordnet sind.
Die Erstattung erfolgt bis zu dem Betrag, den der jeweilige Anbieter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten würde. Der Versicherer kann alternativ die digitalen Gesundheitsanwendungen selbst zur Verfügung stellen. Die Kosten werden pro Verordnung für maximal 12 Monate erstattet, danach ist eine neue Verordnung erforderlich. Ausgeschlossen sind Kosten für den Gebrauch von digitalen Gesundheitsanwendungen, wie etwa für Smartphones, PCs, Stromkosten oder Batterien.