Ja, im Tarif ComfortMed sind die allgemeinen Krankenhausleistungen bei einem stationären Aufenthalt abgedeckt. Belegärztliche Behandlungen werden gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.