Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus der 1985 von den Heilpraktikerverbänden herausgegebenen Fassung enthalten sind, sowie zusätzlich auch die Leistungen aus dem „Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren“ der Continentale werden anerkannt. Die Erstattung erfolgt gemäß Ihrem Tarif bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen.
So werden nicht nur alle Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis und dem GebüH erstattet, sondern auch neuartige alternative Verfahren, die sich als erfolgreich erwiesen haben und im Leistungsverzeichnis abgebildet sind. Damit haben Sie Zugang zu einer breiten Auswahl an bewährten und innovativen naturheilkundlichen Behandlungen.