Ja, die Kosten für stationäre Versorgung in einem von der GKV anerkannten Hospiz, in dem palliativmedizinische Behandlungen erbracht werden, sind erstattungsfähig.

Wenn Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, wird für darüber hinausgehende Aufwendungen die Leistungspflicht übernommen.

Die Kosten sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die in dem jeweiligen Hospiz für die Versorgung eines GKV-Versicherten aufzuwenden wären.