Ja, die Kosten für eine stationäre Versorgung in einem zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlungen erbracht werden, werden erstattet. Falls Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, übernimmt die Versicherung die darüber hinausgehenden Kosten. Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (dem Grunde und der Höhe nach) ist erforderlich.