Ja, die Kosten für maximal drei Entziehungsmaßnahmen, einschließlich Entziehungskuren, werden erstattet, sofern keine anderen Kostenträger (wie z. B. gesetzliche Krankenversicherung) die Kosten übernehmen. Dies gilt jedoch nicht für Entwöhnungsmaßnahmen aufgrund von Nikotinabhängigkeit. Eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.