Ja, die Kosten für die künstliche Befruchtung werden für maximal drei Versuche übernommen, einschließlich der ambulanten ärztlichen Leistungen und Arzneimittel. Auch stationäre Krankenhausleistungen werden erstattet, wenn die ambulante Behandlung nicht möglich ist. Eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung erfolgen. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, und es müssen entsprechende krankhafte Befunde vorliegen.