Ja, die Kosten für durch Ärzte und Heilpraktiker angewendete Naturheilverfahren werden bis zu 100 %* erstattet. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen.