Ja, es werden verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet. Die Kosten für Arznei- und Verbandmittel** werden einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen bis zu 100 %* vergütet. Auch Präparate und Mittel für die enterale Ernährung (z. B. Sonden- oder Trinknahrung) und parenterale Ernährung werden erstattet, sofern eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg aufgrund medizinischer Indikation nicht möglich ist.
Nicht erstattungsfähig sind Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und zur Gewichtsreduktion sowie Badezusätze, kosmetische Mittel, Desinfektions-, Nähr- und Stärkungsmittel.